Der Bußgeldkatalog setzt Regelsätze für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Für 2026 gilt der jeweils aktuelle Katalog, nicht ein auswendig gelernter Euro-Betrag aus einem alten Ausdruck. Beträge, Punkte und Fahrverbote stehen im amtlichen Text und können sich ändern.

Worauf es in der Praxis ankommt
Im Lkw-Alltag häufen sich andere Fälle als beim Pkw: Abstand, Überladung, nicht gesicherte Ladung, technische Mängel, Ablenkung und Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten. Lenkzeiten folgen einem eigenen Regelwerk und stehen nicht alle im selben Katalogsatz.
Typische Fehler
Halter und Fahrer sind nicht automatisch dieselbe Person. Der Fahrer verantwortet die konkrete Fahrt, der Halter den Einsatz des Fahrzeugs und die Organisation. Ein Unternehmen prüft deshalb Auflagen, Unterweisungen und die Fahrzeugpapiere, nicht nur den einzelnen Bescheid.
So gehen Betriebe vor
Wer einen Bescheid prüft, schaut auf Tatvorwurf, Messmethode und Frist. Ein Ratgeber ersetzt keinen Einspruch. Unsichere Fälle gehören zur fachkundigen Stelle, bevor die Frist abläuft.
Siehe auch: Bußgeldkatalog, Lenk- und Ruhezeiten, Lkw-Fahrverbot, Fahrerkarte, Recht
