Transportbranche

Glossar

Das gibt es Neues in der Welt der Logistik!

Entdecken Sie alle Neuigkeiten, spannende Jobangebote und aufregende Veranstaltungen in der faszinierenden
Welt der Logistik. Vermarkten Sie Ihr Unternehmen oder profitieren Sie von neuem Fachwissen.
Unsere Mission ist es, Fachleute, Unternehmen und Enthusiasten in der Logistikbranche miteinander zu verbinden
und Ihnen einen umfassenden Einblick in dieses dynamische Feld zu bieten.

Glossar
01.10.2026

Lenk- und Ruhezeiten 2026: Regeln für Lkw und Bus

Lenk- und Ruhezeiten entscheiden, ob eine Tour legal planbar ist. Verstöße treffen Fahrer und Unternehmer, oft mit dem höheren Bußgeld beim Halter. Die Grundregeln stehen in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, ergänzt durch das Mobilitätspaket und in Deutschland durch die Fahrpersonalverordnung. Aufgezeichnet werden sie mit dem digitalen Tachographen.

Die folgenden Werte sind die Standardregeln für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Für Kraftomnibusse, Mehrfahrerbetrieb und bestimmte Werkverkehre gibt es Abweichungen.

Für wen die Regeln gelten

  • Güterverkehr: grundsätzlich Fahrzeuge einschließlich Anhänger über 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse. Im grenzüberschreitenden Verkehr und bei der Kabotage kann die Grenze bereits bei 2,5 Tonnen liegen.
  • National kann die Fahrpersonalverordnung schon ab mehr als 2,8 Tonnen eingreifen.
  • Personenverkehr: Fahrzeuge, die für mehr als neun Personen einschließlich Fahrer ausgelegt sind.
  • Leerfahrten im Zusammenhang mit diesen Beförderungen sind mit erfasst.

Die Kernzeiten

RegelWert
Tägliche Lenkzeit9 Stunden, zweimal pro Woche 10 Stunden
Wochenlenkzeithöchstens 56 Stunden
Doppelwochehöchstens 90 Stunden
Lenkzeitpausespätestens nach 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten
Geteilte Pausezuerst mindestens 15 Minuten, danach mindestens 30 Minuten
Tägliche Ruhezeit11 Stunden innerhalb von 24 Stunden
Gekürzte tägliche Ruhezeitmindestens 9 Stunden, höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
Geteilte tägliche Ruhezeitmindestens 3 Stunden plus mindestens 9 Stunden, in dieser Reihenfolge
Reguläre wöchentliche Ruhezeitmindestens 45 Stunden
Verkürzte wöchentliche Ruhezeitmindestens 24 Stunden, mit Ausgleich

Eine Pause ist keine Ruhezeit und keine andere Arbeit. Wer in der Pause lädt, rangiert oder disponiert, unterbricht die Lenkzeit nicht im Rechtssinn.

Wochenruhezeit und Fahrzeug

In zwei aufeinanderfolgenden Wochen sind zwei reguläre wöchentliche Ruhezeiten oder eine reguläre und eine verkürzte zu nehmen. Die Verkürzung muss zusammen mit einer anderen Ruhezeit von mindestens 9 Stunden ausgeglichen werden, und zwar vor Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche.

Die reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf nicht im Fahrzeug verbracht werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Fahrer sie in einer geeigneten Unterkunft mit Schlafmöglichkeit nehmen kann. Das gilt besonders im grenzüberschreitenden Verkehr. Verkürzte wöchentliche Ruhezeiten dürfen unter den Voraussetzungen der Verordnung im Fahrzeug genommen werden, wenn das Fahrzeug über eine geeignete Schlafkabine verfügt und steht.

Was bei der Kontrolle vorgelegt werden muss

Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse sind die Nachweise des laufenden Tages und der vorausgehenden 56 Tage mitzuführen: Fahrerkarte und, soweit noch analog gefahren wurde, Schaublätter. Die abgelaufene Fahrerkarte bleibt nach Ablauf noch mindestens 56 Kalendertage im Fahrzeug.

Typische Planungsfehler

  • Die zweite 10-Stunden-Lenkzeit wird in derselben Woche ein drittes Mal eingeplant.
  • Die 90-Stunden-Grenze der Doppelwoche wird übersehen, obwohl die einzelne Woche noch unter 56 Stunden liegt.
  • Die 15-Minuten-Teilpause wird nach der 30-Minuten-Pause gelegt. Die kurze Pause muss zuerst kommen.
  • Rampenzeit wird als Pause gebucht, obwohl der Fahrer verfügbar bleiben muss. Das ist dann Bereitschaft oder andere Arbeit.
  • Zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander.

Häufige Fragen

Zählt Stau zur Lenkzeit?

Ja. Solange der Fahrer am Steuer sitzt und das Fahrzeug im Verkehr führt, ist es Lenkzeit, auch im Stau.

Darf ich die Pause aufteilen?

Ja, in 15 plus 30 Minuten. Andere Teilungen, etwa 20 plus 25 oder zuerst 30 und dann 15, erfüllen die Regel nicht.

Gelten die Zeiten auch für Selbstständige?

Die Lenk- und Ruhezeiten der EU-Verordnung gelten unabhängig davon, ob der Fahrer angestellt oder selbstständig ist. Für die Arbeitszeit selbstständiger Kraftfahrer gibt es zusätzlich das Kraftfahrerarbeitszeitgesetz.

Wo stehen die Bußgelder?

Die Sätze für Lenkzeitverstöße stehen in den Bußgeldkatalogen, die das Bundesamt für Logistik und Mobilität anwendet. Eine Übersicht der typischen Tatbestände im Transport findet sich im Bußgeldkatalog.

Hinweis: Einzelne Regeln haben Ausnahmen, Übergangsfristen oder abweichende Zuständigkeiten in den Bundesländern. Maßgeblich sind die aktuellen Gesetzestexte und die zuständige Behörde. Stand der Recherche: September 2026.

Verwandte Beiträge: digitalen Tachographen, Bußgeldkatalog, Lkw-Fahrverbot.

zurück zum Glossar