
Die Fahrerkarte ist der personengebundene Nachweis für Lenk- und Arbeitszeiten im Fahrzeug mit digitalen Tachographen. Ohne gültige Karte darf ein Fahrer ein tachographenpflichtiges Fahrzeug im gewerblichen Verkehr nicht einsetzen. Die Karte gehört zum Fahrer, nicht zum Lkw und nicht zum Unternehmer.
Gesucht wird vor allem nach dem Antrag, der Verlängerung, den Kosten und dem Vorgehen bei Verlust. Dieser Beitrag fasst den Ablauf in Deutschland zusammen.
Wofür die Fahrerkarte da ist
Auf dem Chip speichert die Karte die Identität des Fahrers sowie Lenkzeiten, andere Arbeiten, Bereitschaft und Pausen. Kontrollbehörden lesen die Karte aus. Daneben gibt es die Unternehmenskarte, die Werkstattkarte und die Kontrollkarte. Nur die Fahrerkarte berechtigt den Fahrer, das Kontrollgerät im Fahrermodus zu nutzen.
Rechtsgrundlagen sind vor allem die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 und die Fahrpersonalverordnung. Wer nur gelegentlich ein privates Fahrzeug ohne Tachographenpflicht bewegt, braucht keine Fahrerkarte.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Gültigkeit | 5 Jahre |
| Antrag | bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes, in manchen Ländern auch über eine angeschlossene Stelle wie TÜV oder DEKRA |
| Unterlagen | Identitätsnachweis, Nachweis des Wohnsitzes, Kartenführerschein EU/EWR, biometrisches Lichtbild |
| Gebühr | keine bundeseinheitliche Gebühr, in der Praxis häufig etwa 30 bis 50 Euro zuzüglich Passbild |
| Folgekarte | frühestens 6 Monate, spätestens 15 Werktage vor Ablauf beantragen |
| Alte Karte | bleibt beim Fahrer und ist nach Ablauf noch mindestens 56 Kalendertage mitzuführen |
| Verlust oder Diebstahl | Fahrt höchstens 15 Kalendertage fortsetzen, wenn die Unmöglichkeit nachgewiesen wird; Ersatz unverzüglich beantragen |
| Mitführpflicht | laufender Tag und die vorausgehenden 56 Tage bei Fahrzeugen über 3,5 t zHM |
So läuft der Antrag
- Zuständige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz feststellen. Stadtkreis: Stadtverwaltung. Landkreis: Landratsamt. Manche Länder bieten den Antrag online an.
- EU-Kartenführerschein bereithalten. Liegt nur ein alter Papierführerschein vor, ist zuerst der Umtausch nötig.
- Biometrisches Passfoto, Ausweis und Wohnsitznachweis mitbringen.
- Gebühr bezahlen und die Bearbeitung abwarten. Mehrere Wochen sind üblich, Express ist nicht überall möglich.
- Karte vor der ersten Fahrt prüfen: Name, Geburtsdatum und Ablaufdatum müssen stimmen.
Ein Sehtest ist für die Fahrerkarte selbst in der Regel nicht vorgesehen. Sehtest und ärztliches Zeugnis gehören zur Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE, nicht automatisch zum Kartenantrag.
Verlängerung nicht zu früh und nicht zu spät
Die Folgekarte schließt zeitlich an die alte Karte an, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Wer früher als sechs Monate vor Ablauf bestellt, riskiert unnötige Kosten: Geht die noch gültige Karte verloren, kann auch die bereits bestellte Folgekarte unbrauchbar werden. Wer die Frist von 15 Werktagen reißt, hat oft eine Lücke ohne gültige Karte. Eine automatische Erinnerung vom Amt gibt es nicht.
Verlust, Diebstahl, Defekt
Diebstahl anzeigen, Verlust der Behörde melden und sofort eine Ersatzkarte beantragen. Ohne Karte darf die Fahrt nur fortgesetzt werden, wenn der Fahrer nachweist, dass er die Karte nicht nutzen konnte. Die Obergrenze liegt bei 15 Kalendertagen, länger nur, soweit das für die Rückkehr des Fahrzeugs zum Unternehmensstandort nötig ist. In dieser Zeit sind die Ausdrucke des Tachographen zu Beginn und am Ende des Arbeitstages die Ersatzaufzeichnung. Die genauen Handgriffe stehen in der Bedienungsanleitung des Geräts.
Pflichten von Fahrer und Unternehmer
- Der Fahrer stellt am Gerät den richtigen Modus ein: Lenken, andere Arbeit, Bereitschaft, Pause.
- Der Unternehmer sorgt dafür, dass die Daten der Fahrerkarte regelmäßig ausgelesen und ein Jahr aufbewahrt werden. Üblich und vorgeschrieben ist ein Auslesen mindestens alle 28 Tage.
- Die Daten des Fahrzeugs beziehungsweise der Fahrzeugeinheit sind mindestens alle 90 Tage zu sichern.
- Bei der Kontrolle müssen die Nachweise für den laufenden Tag und die vorausgehenden 56 Tage vorgelegt werden, bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse.
Häufige Fragen
Reicht der Führerschein statt der Fahrerkarte?
Nein. Führerschein und Fahrerkarte sind zwei Dokumente. Die Schlüsselzahl 95 beziehungsweise der Fahrerqualifizierungsnachweis ist ein drittes Thema und ersetzt die Fahrerkarte nicht.
Darf ich mit einer abgelaufenen Karte noch fahren?
Nein. Ab dem Ablaufdatum ist die Karte ungültig. Sie muss danach aber noch mindestens 56 Kalendertage mitgeführt werden, zusätzlich zur neuen Karte.
Wo beantrage ich die Unternehmenskarte?
Ebenfalls über die nach Landesrecht zuständige Stelle, oft dieselbe Behörde wie für die Fahrerkarte. Die Unternehmenskarte gehört dem Unternehmen und dient dem Auslesen und Sperren von Unternehmensdaten im Tachographen.
Was kostet eine verlorene Karte?
Es fällt in der Regel erneut die Kartengebühr an. Hinzu kommt der Ausfall, wenn das Fahrzeug steht, weil die Ersatzkarte noch nicht da ist.
Hinweis: Einzelne Regeln haben Ausnahmen, Übergangsfristen oder abweichende Zuständigkeiten in den Bundesländern. Maßgeblich sind die aktuellen Gesetzestexte und die zuständige Behörde. Stand der Recherche: September 2026.
Verwandte Beiträge: digitalen Tachographen, Führerscheinklassen, Bußgeldkatalog.
