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21.10.2026

Gefahrgut

Gefahrgut sind Stoffe und Gegenstände, von denen beim Transport Gefahren für Menschen, Umwelt oder Sachwerte ausgehen können: Kraftstoffe, Gase, Lacke, Säuren, Pflanzenschutzmittel, Spraydosen oder Lithium-Batterien. Ihre Beförderung ist erlaubt, aber streng geregelt. Wer Gefahrgut verpackt, verlädt, versendet oder fährt, hat eigene Pflichten und haftet bei Verstößen persönlich. Für Speditionen, Verlader und Fahrer gehört Gefahrgutwissen deshalb zum Tagesgeschäft, auch wenn nur gelegentlich ein paar Gasflaschen auf dem Lkw stehen.

Was ist Gefahrgut?

Nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) sind gefährliche Güter Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, Eigenschaften oder ihres Zustands bei der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, für Leben und Gesundheit oder für die Umwelt ausgehen können. Ob ein Produkt Gefahrgut ist, ergibt sich aus seiner Gefahrgutklasse und der vierstelligen UN-Nummer, etwa UN 1203 für Benzin. Die Angaben stehen im Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 14. Nicht zu verwechseln ist Gefahrgut mit dem Gefahrstoff: Dieser Begriff stammt aus dem Arbeits- und Chemikalienrecht und wird mit GHS-Piktogrammen gekennzeichnet. Viele Stoffe sind beides, aber nicht alle.

Rechtsgrundlagen: ADR, RID, IMDG-Code und IATA-DGR

Jeder Verkehrsträger hat ein eigenes Regelwerk. Alle beruhen auf den UN-Empfehlungen und nutzen dieselben Klassen, UN-Nummern und Gefahrzettel. In Deutschland setzt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) die Vorschriften um und weist den Beteiligten ihre Pflichten zu.

  • ADR (Straße): Wird alle zwei Jahre aktualisiert. Derzeit gilt das ADR 2025, das ADR 2027 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Das bisherige Recht darf in der Regel bis 30. Juni 2027 weiter angewendet werden. Welche Sicherheitsvorschriften, Schulungen, Notfallmaßnahmen und Kontrollen im Lkw-Alltag zu beachten sind, zeigt unser Beitrag zum Gefahrguttransport auf der Straße nach ADR.
  • RID (Schiene) und ADN (Binnenschiff): Folgen demselben Rhythmus. Kesselwagen mit Chemie und Mineralöl sind ein wichtiger Teil des Schienengüterverkehrs.
  • IMDG-Code (Seeschiff): Seit 1. Januar 2026 ist das Amendment 42-24 verbindlich, mit eigenen Stau- und Trennvorschriften. Mehr im Beitrag Seefracht per Schiff.
  • IATA-DGR (Luft): Erscheint jährlich, 2026 gilt die 67. Ausgabe. Die Regeln sind strenger als auf dem Land, manche Stoffe dürfen nur mit Frachtflugzeugen fliegen. Grundlagen im Beitrag Luftfracht organisieren.

Die 9 Gefahrgutklassen

Jedes Gefahrgut wird nach seiner Hauptgefahr einer von neun Klassen zugeordnet. Die Klasse bestimmt Verpackung, Kennzeichnung und Zusammenladeverbote.

KlasseBezeichnungBeispiele
1Explosive Stoffe und GegenständeSprengstoff, Feuerwerk, Munition
2GasePropan, Acetylen, Spraydosen
3Entzündbare flüssige StoffeBenzin, Diesel, Lacke, Ethanol
4.1 / 4.2 / 4.3Entzündbare feste, selbstentzündliche und mit Wasser reagierende StoffeStreichhölzer, Aktivkohle, Calciumcarbid
5.1 / 5.2Oxidierende Stoffe, organische PeroxideAmmoniumnitrat-Dünger, Härter für Kunstharze
6.1 / 6.2Giftige und ansteckungsgefährliche StoffePflanzenschutzmittel, klinische Abfälle
7Radioaktive StoffeMedizinische Isotope
8Ätzende StoffeSchwefelsäure, Natronlauge
9Verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeLithium-Batterien, Trockeneis, umweltgefährdende Stoffe

Die meisten Stoffe gehören zusätzlich zu einer Verpackungsgruppe: I für hohe, II für mittlere, III für geringe Gefahr. Besondere Anforderungen an Fahrzeug und Befüllung stellen flüssige Güter im Tank, siehe Transport flüssiger Güter.

Kennzeichnung: Warntafeln und Gefahrzettel

Orangefarbene Warntafeln

Fahrzeuge mit Gefahrgut oberhalb der Freistellungsgrenzen tragen vorn und hinten orangefarbene Warntafeln, meist 40 mal 30 Zentimeter. Bei Stückgut bleiben sie leer. Bei Tank- und Schüttguttransporten steht oben die Gefahrnummer, etwa 33 für leicht entzündbare Flüssigkeit, unten die UN-Nummer. Ist kein Gefahrgut geladen, werden die Tafeln abgedeckt. Ein leerer, ungereinigter Tank gilt weiter als Gefahrgut.

Gefahrzettel an Versandstücken

Versandstücke tragen die UN-Nummer und den auf der Spitze stehenden Gefahrzettel der Klasse, mindestens 100 mal 100 Millimeter. Je nach Gut kommen das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe, Ausrichtungspfeile oder das Lithium-Batterie-Kennzeichen hinzu. Tanks, Container und Fahrzeuge erhalten Großzettel (Placards) ab 250 mal 250 Millimetern. Die Kennzeichen sind bei allen Verkehrsträgern weitgehend gleich, sodass ein Versandstück auch in einer Transportkette aus Straße, Schiene und See erkennbar bleibt.

Pflichten der Beteiligten

Das Gefahrgutrecht verteilt die Verantwortung auf alle, die an einer Beförderung mitwirken (Kapitel 1.4 ADR und GGVSEB). Alle Beteiligten müssen nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein. Verstöße können nach dem GGBefG mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

  • Absender: Stuft das Gut ein, sorgt für zugelassene Verpackung und Kennzeichnung, erstellt das Beförderungspapier und informiert den Beförderer.
  • Verpacker und Verlader: Kennzeichnen Versandstücke, beachten Zusammenladeverbote und sichern Fässer, IBC und Flaschen nach den Regeln der Ladungssicherung.
  • Beförderer: Stellt ein geeignetes, ausgerüstetes Fahrzeug, prüft die Papiere und setzt nur geschulte Fahrer ein.
  • Fahrzeugführer: Prüft Kennzeichnung und Ausrüstung, beachtet Tunnelbeschränkungen und handelt im Notfall nach den schriftlichen Weisungen.
  • Empfänger und Entlader: Nehmen die Sendung an, entladen sicher und reinigen das Fahrzeug, wenn nötig.

Fahrer mit ADR-Schein

Lkw-Fahrer, die Gefahrgut oberhalb der Freistellungsgrenzen befördern, brauchen eine Schulungsbescheinigung nach 8.2.1 ADR, die fünf Jahre gilt. Kurse, Prüfung und Verlängerung erklärt der Beitrag zum ADR-Schein.

Gefahrgutbeauftragter

Unternehmen, die an Gefahrgutbeförderungen beteiligt sind, müssen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schriftlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, intern oder extern. Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften und erstellt einen Jahresbericht. Sein IHK-Schulungsnachweis gilt fünf Jahre. Befreit sind nach § 2 GbV unter anderem Betriebe, die nur Mengen unterhalb von 1.1.3.6 ADR oder begrenzte Mengen befördern, reine Empfänger sowie Unternehmen, die höchstens 50 Tonnen netto pro Jahr für den Eigenbedarf befördern, etwa Handwerker mit Gasflaschen.

Ausnahmen für Kleinmengen

Im Straßenverkehr erlaubt 1.1.3.6 ADR Erleichterungen für kleinere Mengen: Jedes Gefahrgut gehört zu einer Beförderungskategorie, deren Menge gewichtet und je Beförderungseinheit zu Punkten addiert wird. Bis 1000 Punkte entfallen unter anderem Warntafeln und ADR-Schein, Beförderungspapier, Feuerlöscher und gekennzeichnete Versandstücke bleiben aber Pflicht.

Verkehrsträgerübergreifend gibt es Erleichterungen für kleine Innenverpackungen: Gefahrgut kann als begrenzte Menge (Limited Quantity, LQ, Kapitel 3.4 ADR und IMDG-Code) reisen, etwa Kosmetik oder Reinigungsmittel. Die Versandstücke tragen eine schwarz-weiße Raute. Fahrzeuge über 12 Tonnen mit mehr als 8 Tonnen LQ-Ware müssen das LQ-Kennzeichen führen. Noch kleinere Mengen gelten als freigestellte Mengen (EQ, Kapitel 3.5).

Verpackung und Lagerung

Gefahrgut darf nur in bauartgeprüften Verpackungen mit UN-Codierung versendet werden. Der Code zeigt Verpackungsart, Werkstoff und zulässige Verpackungsgruppen: X für I bis III, Y für II und III, Z nur für III. In Deutschland lässt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu. Welche Fässer, Kanister, IBC oder Kisten erlaubt sind, regeln die Verpackungsanweisungen in Kapitel 4.1 ADR. Allgemeines zu Packmitteln im Beitrag Verpackung.

Das ADR gilt nur für den Transport. Beförderungsbedingte Zwischenaufenthalte, etwa im Umschlagterminal, zählen aber noch dazu. Für das dauerhafte Lager gelten die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 510 mit Regeln zu Zusammenlagerung, Brandschutz, Auffangwannen und Zugang, dazu Wasser- und Baurecht. Mehr zur Organisation im Beitrag Lagerlogistik.

Tipps für die Praxis

  • Sicherheitsdatenblatt prüfen: Abschnitt 14 vor dem ersten Versand eines Produkts lesen.
  • Verkehrsträger früh klären: Läuft eine Sendung später per Schiff oder Flugzeug weiter, Verpackung und Kennzeichnung gleich nach IMDG-Code oder IATA-DGR auslegen.
  • Fristen überwachen: Schulungsnachweise, Unterweisungen und Verpackungszulassungen zentral erfassen.
  • ADR 2027 vorbereiten: Änderungen bis 30. Juni 2027 in Prozesse, Software und Schulungen übernehmen.
  • Gefahrgutbeauftragten früh fragen: Bei neuen Produkten, Kunden oder Verkehrsträgern, nicht erst nach einer Kontrolle.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff?

Gefahrgut ist ein Begriff des Transportrechts und wird mit Gefahrzetteln und UN-Nummer gekennzeichnet. Gefahrstoff stammt aus dem Chemikalien- und Arbeitsschutzrecht und nutzt GHS-Piktogramme. Viele Produkte sind beides, etwa Benzin oder Säuren.

Welche Vorschriften gelten, wenn Gefahrgut mehrere Verkehrsträger nutzt?

Für jeden Abschnitt gilt das Regelwerk des jeweiligen Verkehrsträgers. Bei Transportketten mit See- oder Luftanteil erlaubt das ADR, Versandstücke auf der Straße nach IMDG-Code oder ICAO-TI gekennzeichnet zu befördern (1.1.4.2 ADR).

Was bedeuten die Zahlen auf der orangefarbenen Tafel?

Oben steht die Gefahrnummer, unten die UN-Nummer. Eine doppelte Ziffer zeigt eine verstärkte Gefahr, ein vorangestelltes X verbietet Wasser als Löschmittel.

Sind Lithium-Batterien Gefahrgut?

Ja, sie gehören zur Klasse 9. Für kleine Zellen gibt es Erleichterungen, im Luftverkehr gelten deutlich strengere Regeln.

Hinweis: Gefahrgutvorschriften ändern sich regelmäßig, das ADR 2027 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Fassungen von ADR, RID, IMDG-Code, IATA-DGR, GGVSEB und GbV. Stand der Recherche: Oktober 2026

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