Flüssige Güter laufen im Tank, im IBC oder im Fass. Welches Gebinde passt, hängt an Menge, Gefahr und daran, ob der Behälter lebensmittel- oder chemietauglich gereinigt ist. Ein Behälter für alles gibt es nicht.

Worauf es in der Praxis ankommt
Gefährliche Flüssigkeiten unterliegen dem Gefahrgutrecht. Dann zählen Klassifizierung, Kennzeichnung, Ausrüstung und der Nachweis der beteiligten Personen. Lebensmittel und Gefahrgut werden nicht im selben ungereinigten Tank gemischt.
Typische Fehler
Flüssigkeiten schwappen. Der Tank muss dafür gebaut sein, der IBC muss formschlüssig stehen und gegen Verrutschen gesichert werden. Ein loser IBC auf der glatten Fläche ist keine Ladungssicherung.
So gehen Betriebe vor
Vor dem nächsten Produkt wird gereinigt und die Reinigung belegt. Der teuerste Schaden ist die verunreinigte Folgeladung, nicht der Umweg zur Waschanlage.
Siehe auch: IBC-Container, Gefahrgut, ADR-Schein, Chemielogistik, Ladungssicherung
