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Geförderte Fort- und Weiterbildungen über das Qualifizierungschancengesetz

Personal 07.05.2021

Geförderte Fort- und Weiterbildungen sind in vielen Berufszweigen zu finden. Auch in der Logistikbranche, die gern und zurecht als Markt der Zukunft bezeichnet wird, gibt es viele Möglichkeiten. Die Branche zählt zu den wichtigsten Absatz- und Beschäftigungsmärkten in Deutschland. Ein Beruf mit Zukunft ist sicher.

Damit der Sprung auf der Karriereleiter gelingt, sind gezielte Fort- und Weiterbildungen allerdings unerlässlich. Welche Dinge das Qualifizierungschancengesetz in diesem Zusammenhang bereithält und welche Karrieremöglichkeiten die Branche bietet, erklärt dieser Beitrag.

Der Einstieg in die Transportbranche

Die Transport- und Logistikbranche hat einen festen Platz auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Sowohl Schiffverkehr, Gütertransporte mit der Bahn oder auch die allgemein gut bekannten LKW-Transporte zählen dazu.

Möchte man in der Transportbranche Fuß fassen, sind zwei Dinge essenziell: Flexibilität und die Fähigkeit, sich anzupassen. Völlig gleich, ob in der Produktions- oder Beschaffungslogistik oder auch in der Entsorgungslogistik – diese Eigenschaften sind ein Muss.

Viele beginnen ihre Laufbahn als Lagerist oder Berufskraftfahrer, aber auch Akademiker können in der Branche Karriere machen. Ingenieure oder auch IT-Experten finden verantwortungsvolle Aufgabenfelder an wichtigen Schnittstellen. Ebenso gelernte Luftverkehrskaufmänner und – frauen und ähnliche.

Karrieremöglichkeiten sind zum Beispiel:

  • Supply Chain Manager*in, kurz SCM
  • Gefahrgutbeauftragte*r
  • Logistikmanager*in
  • Fachkraft für Lagerlogistik

Digitalisierung in der Branche

Auch vor der Transportbranche machen automatisierte Prozesse und Digitalisierung keinen Halt. Es gibt ständig neue Technologien und dementsprechend sind Weiterbildungen ein sehr wichtiger Aspekt. Gut ausgebildete bzw. Weitergebildete Mitarbeiter erhalten Positionen mit mehr Verantwortung und entsprechend mehr Gehalt. Außerdem profitieren sie von sichereren Arbeitsplätzen und auch einer höheren Chance auf eine neue Anstellung, wenn sie den Betrieb wechseln möchten.

Eine rosige Zukunft versprechen unter anderem diese Arbeitsfelder:

  • Disposition
  • Transport
  • Kommissionierung
  • Logistikplanung
  • Supply Chain Management

und natürlich viele weitere.

Finanzielle Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Beratung, wenn es an das Thema Weiterbildung geht. Dafür sorgt das gern genutzte Qualifizierungschancengesetz. Hier wurden finanzielle Fördermittel festgelegt, die jedes Unternehmen nutzen kann, um seine Mitarbeiter weiterzubilden.

Warum das so wichtig ist? Damit die Mitarbeiter zu jeder Zeit alle Herausforderungen des Arbeitsfeldes ohne Probleme meistern können. Arbeitgeber können durch das Nutzen der Fördermittel Weiterbildungskosten reduzieren und Lohnausfälle vermeiden. Beide Punkte sind für Arbeitnehmer übrigens gute Argumente, wenn es darum geht, den Chef von einer Weiterbildung zu überzeugen.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Zuschüsse für Förderungen von Fort- und Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz hängen von der Größe des Unternehmens ab und gliedern sich wie folgt:

Kleinstunternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern

Kostenübernahme der Fort- und Weiterbildung: bis zu 100 %
Kostenübernahme der Fort- und Weiterbildung bei mindestens 45 Jahre alten Mitarbeitern oder schwerbehinderten: bis zu 100 %
Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: bis zu 75 %
Arbeitsentgelt während der Weiterbildung für Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder schwerbehinderte: bis zu 100 %

Kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern

Kostenübernahme der Fort- und Weiterbildung: bis zu 50 %
Kostenübernahme der Fort- und Weiterbildung bei mindestens 45 Jahre alten Mitarbeitern oder schwerbehinderten: bis zu 100 %
Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: bis zu 50 %
Arbeitsentgelt während der Weiterbildung für Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder schwerbehinderte: bis zu 100 %

Größere Unternehmen mit maximal 2500 Mitarbeitern

Kostenübernahme der Fort- und Weiterbildung: bis zu 25 %
Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: bis zu 25 %
Arbeitsentgelt während der Weiterbildung für Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder schwerbehinderte: bis zu 100 %

Große Unternehmen mit mehr als 2500 Mitarbeitern

Kostenübernahme der Fort- und Weiterbildung: bis zu 15 %
Kostenübernahme der Fort- und Weiterbildung bei Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen: bis zu 20 %
Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: bis zu 25 %
Arbeitsentgelt während der Weiterbildung für Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder schwerbehinderte: bis zu 100 %

Voraussetzungen für die Förderung

Es gibt verschiedene Kriterien, die erfüllt sein müssen, um eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz zu erhalten. Ausnahmen bilden die Regel – diese sind direkt in den jeweils wichtigen Kriterien aufgeführt.

  1. Die Zielgruppe
    Besonders Arbeitnehmer, deren Tätigkeit durch Technologien ersetzt werden könnte, soll eine Anpassung und Entwicklung ermöglicht werden, damit sie aufkommenden Herausforderungen besser entgegentreten können. Selbiges gilt für Arbeitnehmer, die sich in einem Beruf weiterbilden möchten, in dem es nur wenige Fachkräfte gibt.
  2. Die Inhalte
    Während der Fort- oder Weiterbildung ist es verpflichtend, dass relevante Kenntnisse vermittelt werden. Also Dinge, die um mehr als arbeitsplatzbezogene oder kurzfristige Anpassungsfortbildungen drehen.

    Wichtig ist auch: Es darf keine Fortbildung sein, die das Gesetz vorschreibt.

  3. Die letzte Ausbildung
    Der Abschluss einer Berufsausbildung muss mindestens 4 Jahre her sein.

    Ausnahmen gibt es nur, wenn im Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt werden. Dann gilt aber: Der zu fördernde Mitarbeiter muss mindestens das 45. Lebensjahr vollendet oder aber eine Schwerbehinderung haben.

  4. Letzte Nutzung der Förderung
    Sollte innerhalb der letzten 4 Jahre bereits eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetzt genehmigt worden sein, ist regulär keine neue Förderung möglich.

    Auch hier gibt es eine Ausnahme: Der Betrieb muss weniger als 250 Mitarbeiter haben und der zu fördernde Mitarbeiter muss das 45. Lebensjahr vollendet haben oder aber schwerbehindert sein.

  5. Weiterbildung – nur extern
    Damit die Förderung stattfindet, muss diese entweder außerhalb des Betriebes oder aber von einem zugelassenen Träger im Betrieb geführt werden.
  6. Mindestzahl an Stunden
    Ebenfalls wichtig für die Förderung ist die Anzahl der Stunden, die in die Fort- und Weiterbildung investiert wird. Diese muss bei mindestens 160 Stunden liegen.

 

Fazit zur Weiterbildung in der Transportbranche

Insbesondere in einem so zukunftssicheren Berufszweig wie der Transport- und Logistikbranche sollte man sich stets weiterbilden. Logistik 4.0 lässt grüßen. Für Arbeitnehmer ist das wichtig, um die eigene Karriere in Schwung zu bringen und auf der Karriereleiter nach oben zu steigen. Für Arbeitgeber lohnt es sich, seine Mitarbeiter weiterzubilden, um verlässliche und vor allem fachkundige Arbeitskräfte zu beschäftigen.

Der Ausfall von Arbeitskräften reduziert sich bei gut ausgebildeten Mitarbeitern ohnehin, denn es muss nicht immer wieder Ersatz gesucht werden. Dank der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz reduzieren sich aber auch die Kosten, die eine Fortbildung mit sich bringt drastisch.

Sowohl kleine als auch große Unternehmen der Transport- und Logistikbranche profitieren von der Förderung, wenngleich Kleinstunternehmen eindeutig am besten abschneiden und ihren Mitarbeitern die gleichen Chancen bieten können, wie es Großunternehmen tun.

 

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