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Selbstständig in der Logistikbranche – Die passende Rechtsform für eine Spedition finden

Intern 26.04.2023

Das Volumen an Warenströmen nimmt seit Jahren stetig zu und der Siegeszug des E-Commerce hat die Entwicklung zusätzlich beschleunigt. Daher steigt auch der Bedarf an Transportunternehmen und Speditionen, damit die Waren, Wert- und Rohstoffe dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Wer sich jetzt als Spediteur selbstständig macht, profitiert deshalb von einer hervorragenden Zukunftsperspektive und einem fortlaufend wachsenden Markt. Innerhalb der Logistikbranche befassen sich Speditionen in erster Linie mit der Organisation des Gütertransports. Auf dem Weg in die Selbstständigkeit durchlaufen Gründer auch einige wichtige Stationen. Zentral ist hierbei auch die Wahl der passenden Rechtsform.

 

Checkliste für die Speditionsgründung

Wer sich mit einer Spedition selbstständig machen möchte, hat verschiedene Optionen im Hinblick auf die Größe und Rechtsform. Doch ganz gleich, ob sich Spediteure als Einzelkämpfer, Geschäftsführer eine GmbH oder Komplementär bewähren möchten, auf dem Weg in die Selbstständigkeit gibt es einige Punkte abzuarbeiten. Zu diesen gehören:

  • Entwickeln einer Geschäftsidee
  • Erstellen des Businessplans
  • Wahl des richtigen Standortes
  • Wahl der Rechtsform
  • Beschaffung und Nachweis des notwendigen Kapitals
  • Einholen der Gewerbeerlaubnis

 

Voraussetzungen für eine Gewerbeerlaubnis

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit ist in den meisten Fällen eine Gewerbeanmeldung verbunden. Manche Branchen erfordern zudem noch eine Gewerbeerlaubnis. Welche Voraussetzungen für diese gelten, hängt stark von der konkreten Tätigkeit ab. Im Falle einer Spedition oder eines Transportunternehmens braucht es unter anderem einen Nachweis über die fachliche Qualifikation. Hierzu kann beispielsweise die Berufserfahrung als Spediteur in einer leitenden Position, aber auch ein Abschluss in einem entsprechenden Studiengang oder die bestandene Fachkundeprüfung der IHK gehören. Wie der Nachweis am besten erbracht wird, sollte mit der zuständigen Stelle vor Ort abgeklärt werden. Weitere Voraussetzungen sind eine Beleg über die finanzielle Leistungsfähigkeit, also eine Eigenkapitalbescheinigung und ggf. ein polizeiliches Führungszeugnis.

 

 

Warum die Wahl der Rechtsform so entscheidend ist

Wenn alle Startvoraussetzungen gegeben sind, muss die Rechtsform der Unternehmung festgelegt werden. Hierbei stehen theoretisch nahezu alle in Deutschland zulässigen Rechtsformen zur Verfügung, doch manche eignen sich für Spediteure besser als andere. Die Entscheidung sollte grundsätzlich gut überlegt sein, weil sich die einzelnen Rechtsformen teilweise stark voneinander unterscheiden und spezifische Vor- und Nachteile bestehen. Durch die Wahl legt der Unternehmer viele juristische Details fest. Hierzu gehören die steuerrechtliche Behandlung, die Haftung und das nötige Startkapital. Insbesondere die Haftung entscheidet oft über den Erfolg eines jungen Unternehmens, da die jeweilige Rechtsform entscheidet, wer für etwaige Schäden aufkommen muss und die möglichen Schulden eines Unternehmens trägt.

 

 

Übersicht zu den wichtigsten Rechtsformen für selbstständige Spediteure

Damit die Spedition aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen kann, braucht es eine Rechtsform. Zwar stehen in der Theorie fast sämtliche existierenden Formen zur Wahl, doch aufgrund der Strukturen und Größe eines Gewerbes, eigenen sich für Speditionen vor allem Varianten der GmbH, die Kommanditgesellschaft, UGs und Einzelunternehmen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Da die Haftung mit dem gesamten privaten Vermögen für viele Gründer nicht infrage kommt, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine häufig gewählte Rechtsform. Aufgrund der Haftungsbeschränkung schreibt der Gesetzgeber für eine GmbH jedoch ein Startkapital von mindestens 25.000 Euro vor. Vor der Eintragung der Gesellschaft muss der Betrag als Einlage hinterlegt und notariell nachgewiesen werden. Dafür bietet die GmbH steuerliche Vorteile und es besteht nur eine eingeschränkte Publizitätspflicht. Sowohl die Einzelgründung als auch die Gründung mit mehreren Unternehmern ist möglich.

Komplementär in einer Kommanditgesellschaft (KG)

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) handelt es sich um eine Variante der Personengesellschaft. Eine Besonderheit ist die Rollenverteilung der Gesellschafter in Komplementär und Kommanditisten. Die Geschäftsführung übernimmt der Komplementär, während Kommanditisten nicht dazu verpflichtet sind, eine aktive Tätigkeit in der Kommanditgesellschaft aufzunehmen. Darüber hinaus ist kein Mindestkapital nötig. Kommanditisten können aber Stammkapital beisteuern. Während die Haftung der Kommanditisten beschränkt bleibt, haftet der Komplementär jedoch mit seinem Privatvermögen.

Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft (UG) stellt eine Sonderform der GmbH dar. Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich des Startkapitals. Für die Gründung einer UG genügt nämlich bereits ein einzelner Euro, weshalb diese Rechtsform häufig von Startups gewählt wird. Eine weitere Besonderheit sind die Anforderungen an die Gewinnrücklagen. Diese betragen mindestens 25 Prozent des Überschusses eines Geschäftsjahres (abzüglich eines Verlustvortrags). Sollten die Rücklagen die 25.000-Euro-Grenze übersteigen, ist die Umwandlung der UG in eine GmbH möglich.

Einzelunternehmen

Einzelgründer können immer auch das Einzelunternehmen als einfachste Variante der Rechtsformen wählen. Es gibt keine Voraussetzungen für ein Mindestkapitalbetrag und Kleingewerbe haben es zudem bei der Buchhaltung besonders einfach. Dafür haften Gründer mit ihrem Privatvermögen.

 

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