Recht und Marktzugang umfassen die Regeln, unter denen Unternehmen Güter gewerblich mit Kraftfahrzeugen befördern dürfen. Dazu gehören die Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, die EU-Gemeinschaftslizenz für grenzüberschreitende Fahrten sowie Vorgaben zu Kabotage und Werkverkehr. Hinzu kommt das Frachtrecht, das Rechte und Pflichten von Absendern, Frachtführern und Spediteuren regelt.

Erlaubnis und EU-Lizenz
Wer in Deutschland gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse betreibt, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis oder eine EU-Gemeinschaftslizenz. Voraussetzungen sind unter anderem persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Für grenzüberschreitende Transporte ist die EU-Lizenz erforderlich, die inzwischen auch für bestimmte leichtere Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen gilt. Ablauf und Voraussetzungen erklärt der Beitrag EU-Gemeinschaftslizenz.
- Erlaubnis nach GüKG: Zulassung zum gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland
- EU-Gemeinschaftslizenz: Zugang zum grenzüberschreitenden Verkehr in der EU
- Kabotage: Inlandstransporte durch ausländische Unternehmen, zeitlich und zahlenmäßig begrenzt
- Werkverkehr: TransportTransport ist die Beförderung von Gütern oder Personen von einem Ort zum anderen. Fahrzeug, Route, Frist und Haftung entscheiden, ob die Sendung rechtzeitig und unbeschädigt ankommt. eigener Güter für eigene Zwecke, erlaubnisfrei unter Bedingungen
- Frachtrecht: Haftung, Pflichten und Dokumente im Frachtvertrag
Kabotage und Werkverkehr
Kabotage bedeutet, dass ein ausländisches Unternehmen Transporte innerhalb eines anderen Staates durchführt. In der EU ist das nur im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung und in begrenztem Umfang zulässig. Werkverkehr liegt vor, wenn ein Unternehmen eigene Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal für eigene Zwecke befördert. Er ist erlaubnisfrei, muss aber bestimmte Bedingungen erfüllen. Mehr dazu im Beitrag Kabotage und Werkverkehr.
Frachtrecht
Innerhalb Deutschlands regelt das Handelsgesetzbuch den Frachtvertrag, bei grenzüberschreitenden Straßentransporten gilt in der Regel die CMR. Beide legen unter anderem fest, wann und in welcher Höhe der Frachtführer für Verlust, Beschädigung oder Verspätung haftet. Ergänzend werden häufig Geschäftsbedingungen wie die ADSp vereinbart. Wer ein Transportunternehmen gründen will, findet einen Überblick im Beitrag Transportunternehmen gründen.
Praxis-Tipps für Unternehmer
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr aufnehmen will, sollte sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde über Voraussetzungen und Unterlagen informieren. Erlaubnisse und Lizenzen haben Bedingungen, die dauerhaft erfüllt werden müssen, etwa zur Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit. Beförderungsverträge sollten Haftung, Fristen und Zusatzleistungen klar regeln. Bei rechtlichen Detailfragen ist fachkundige Beratung sinnvoll.
Eine kurze Begriffserklärung finden Sie im Glossar unter Recht & Marktzugang.
FAQ zu Recht und Marktzugang
Brauche ich für Transporter eine Erlaubnis?
Für innerdeutsche Transporte mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen in der Regel nicht. Für grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen ist eine EU-Lizenz erforderlich.
Was ist die fachliche Eignung?
Der Nachweis von Kenntnissen etwa in Recht, Kalkulation und Technik, meist durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer oder durch anerkannte Abschlüsse.
Was regelt die CMR?
Das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, unter anderem Frachtbrief und Haftung des Frachtführers.
