Zwei Begriffe werden in der Disposition ständig vermischt: Kabotage und Werkverkehr. Kabotage ist eine innerstaatliche Fahrt eines Unternehmens, das in diesem Staat nicht ansässig ist. Werkverkehr ist die Beförderung für eigene Zwecke. Beides hat andere Erlaubnisse als der normale gewerbliche Auftrag mit EU-Gemeinschaftslizenz.
Kabotage: drei Fahrten, sieben Tage, vier Tage Pause
Rechtsgrundlage ist Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 in der Fassung des Mobilitätspakets. Nach dem vollständigen Entladen einer grenzüberschreitenden Beförderung darf dasselbe Fahrzeug im Aufnahmemitgliedstaat höchstens drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen durchführen.
Anschließend gilt eine Karenzzeit: Mit demselben Fahrzeug ist in demselben Mitgliedstaat vier Tage lang keine neue Kabotage zulässig. Die Sperre hängt am Fahrzeug und am Staat, nicht pauschal am ganzen Unternehmen. In einem anderen Mitgliedstaat kann in dieser Zeit Kabotage möglich sein, wenn deren eigene Voraussetzungen erfüllt sind.
Für jede Fahrt braucht der Fahrer klare Belege: den internationalen Vorlauf und jede einzelne Kabotage. Seit den Entsenderegeln ist für entsandte Fahrer zusätzlich die Meldung im Binnenmarkt-Informationssystem, kurz IMI, zu prüfen. Ohne Meldung droht bei der Kontrolle ein eigener Verstoß, unabhängig davon, ob die drei Fahrten noch frei waren.
Werkverkehr
Werkverkehr ist keine Speditionsleistung für Dritte. Typische Voraussetzungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz:
- Die beförderten Güter gehören dem Unternehmen, sind von ihm verkauft, gekauft, vermietet, erzeugt oder bearbeitet worden.
- Die Beförderung dient der Anlieferung zum Unternehmen, dem Versand vom Unternehmen oder der Verlagerung innerhalb des Unternehmens.
- Das Fahrzeug wird von eigenem Personal geführt, das beim Unternehmen beschäftigt ist.
- Die Beförderung ist nur Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens.
Werden diese Punkte verlassen, etwa weil für fremde Rechnung gefahren wird, liegt gewerblicher Güterkraftverkehr vor. Ab der maßgeblichen Gewichtsgrenze ist dann die EU-Gemeinschaftslizenz nötig, plus die weiteren Voraussetzungen an finanzielle Leistungsfähigkeit, Niederlassung und Verkehrsleiter.
Was das für die Gründung bedeutet
Wer nur eigene Ware mit eigenen Fahrern bewegt, startet oft im Werkverkehr und braucht keine Gemeinschaftslizenz. Sobald fremde Fracht, Beiladung für Kunden oder Subunternehmer-Touren dazukommen, kippt die Einordnung. Der Beitrag Transportunternehmen gründen beschreibt den Marktzugang für den gewerblichen Fall.
Häufige Fragen
Darf ich nach drei Kabotagefahrten am nächsten Tag weiter im selben Land fahren?
Nicht als neue Kabotage mit demselben Fahrzeug. Erst nach der viertägigen Karenzzeit ist in diesem Mitgliedstaat wieder Kabotage zulässig, und auch dann nur im Anschluss an eine neue grenzüberschreitende Beförderung.
Ist Werkverkehr ohne Fahrerkarte erlaubt?
Die Frage nach der Erlaubnis und die Frage nach dem Tachographen sind getrennt. Auch im Werkverkehr können Tachograph, Fahrerkarte und Lenkzeiten gelten, sobald Gewicht und Einsatzart die Vorschriften auslösen.
Zählt die Leerfahrt als Kabotage?
Kabotage ist eine Beförderung von Gütern. Leerfahrten sind für den Nachweis des Vorlaufs und der Fristen trotzdem zu dokumentieren. Die konkrete Bewertung trifft die kontrollierende Behörde anhand der Belege.
Hinweis: Einzelne Regeln haben Ausnahmen. Maßgeblich sind die aktuellen Gesetzestexte und die zuständige Behörde. Stand der Recherche: September 2026.
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