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Private vs. Gewerbliche KFZ-Versicherung für den Fuhrpark

Fuhrpark, Transport 04.03.2024

KFZ-Versicherung, Autoversicherung

KFZ-Versicherung, AutoversicherungPrivate vs. Gewerbliche KFZ-Versicherung für den Fuhrpark

Wenn es um die Auswahl einer geeigneten KFZ-Versicherung geht, lassen sich verschiedenste Leistungen finden. So auch bei der innovativen Kfz-Versicherung Friday,  der innovativen Kfz-Versicherung, welche private und gewerbliche Versicherungen , z.B. auch für den Fuhrpark einer Spedition, anbietet. Man hat die Möglichkeit, dass für sich passende Angebot zu wählen, und die Fahrzeuge für den Straßenverkehr zu sichern. Doch wann genau bietet sich eine private Autoversicherung an und für welche Fälle überzeugen gewerbliche Lösungen zur Absicherung des gesamten Fuhrparks?

 

Der Leistungsumfang von Haftpflicht- und Kaskoversicherungen

Grundsätzlich muss für die KFZ-Versicherung zunächst zwischen Haftpflicht- und Kaskoschutz unterschieden werden. Die Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben, damit der Unfallbeteiligte im Schadensfall Ersatzansprüche stellen kann. Eine Kaskoversicherung bietet hingegen deutlich weiterführende Leistungen, die auch Ihr Fahrzeug betrifft.

– Haftpflicht Schutz

Wie bereits erwähnt, bezieht sich die Haftpflichtversicherung vor allem auf Schäden an fremden Fahrzeugen. Im Falle eines Unfalls kommt daher die Haftpflichtversicherung des Verursachers auf, wodurch die Kosten für Schäden an anderen Fahrzeugen, an Gegenständen und an Personen ersetzt werden. Besonders letztere können Schadenersatzansprüche im Millionenbereich nach sich ziehen.

-Teilkasko Schutz

Eine Teilkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am Fahrzeug, die durch höhere Gewalt entstanden sind. Hierzu gehören beispielsweise Diebstähle, Glasbrüche, Brände, Marderschäden oder Kurzschlüsse. Dadurch umfasst der Versicherungsschutz in diesen Bereichen auch das eigene Auto.

-Vollkasko Schutz

Mit einer Vollkaskoversicherung lassen sich Schäden auch am eigenen Fahrzeug ersetzen. Und das selbst dann, wenn die Schuld beim Fahrzeugführer liegt. Gleiches gilt für alle weiteren Bereiche, in denen die Teilkasko zahlt, sowie für Vandalismus am Fahrzeug. So bleibt die Sicherheit stets erhalten.

 

Konkrete Gebühren und Rabatte für Gewerbekunden

Wer sich für die private KFZ-Versicherung entscheidet, wird anhand seiner bisherigen Fahrerfahrung eingestuft. Mit jedem unfallfreien Jahr sinken die Kosten für die Versicherung. Auch die Nutzung als Zweitwagen senkt die Kosten und vereinfacht die Nutzung. Vorteile wie einen Rabattschutz gibt es meist jedoch erst nach mindestens vier unfallfreien Jahren für einen spürbaren Aufpreis.

Ebenfalls entscheidend ist beim Autoversicherungscheck die Selbstbeteiligung. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der im Schadensfall durch den Versicherungsnehmer selbst zu bezahlen ist. Umso höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto günstiger ist auch der Versicherungsschutz. Wer eine günstige Versicherung abschließen möchte, sollte die Selbstbeteiligung möglichst erhöhen.

Bei der gewerblichen KFZ-Versicherung gibt es in den meisten Fällen konkrete Rabatte. Bei diesen wird der Tarif nicht durch die Schadensfreiheitsklasse der Fahrer berechnet, sondern durch einen Mittelwert anhand der Fahrzeugmenge. Umso mehr Fahrzeuge bei einem gewerblichen Anbieter versichert werden, desto einfacher lässt sich der Preis pro Fahrzeug senken. Unter Umständen ist auch ein zusätzlicher Rabattschutz inkludiert, der jeweils einen Schaden pro Jahr ohne eine Abstufung im Vertrag ermöglicht. Die Kfz-Steuern beeinflusst dies ebenfalls nicht.

 

So funktioniert die Kündigung der Versicherung

Auch ein Tarifvergleich oder der Vergleich verfügbarer Konditionen ändert nichts am Ablauf einer Kündigung. Im Kündigungsschreiben müssen stets die eigene Anschrift, die Anschrift des Versicherers, die Versicherungsnummer, das Kennzeichen sowie Ort und Datum vorhanden sein. Sollte es zudem zu einem Unfall gekommen sein, entsteht ein zusätzliches Sonderkündigungsrecht. Eine reguläre Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bedarf hingegen keiner Begründung. So lässt sich ohne viel Aufwand mit allen Fahrzeugen zu einer gewerblichen Flottenversicherung wechseln.

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