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Sicherheitsvorschriften

Sicherheitsvorschriften – Das sollten Sie wissen

 

Die wichtigsten Anforderungen bei der Lagereinrichtung – Gefährdungsbeurteilung:

Bei Verkehrswegen und Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr müssen Vorrichtungen bestehen, die den Absturz verhindern würden. Schutzausrüstungen müssen regelmäßig überprüft werden.

Arbeitsmittel müssen ebenfalls kontinuierlich geprüft werden sowie immer vor Inbetriebnahme. Im Lager muss ausreichend Tageslicht, beispielsweise durch Fenster, vorhanden sein. Dafür sind Beleuchtungsstärken von 50 bis 200 Lux vorgesehen. Die Gefährdungsbeurteilung sieht außerdem vor, dass in jedem Lager die Tragfähigkeit des Bodens ermittelt werden muss. Der Boden muss tragfähig und eben sein und Stolperstellen dürfen die Mitarbeiter nicht gefährden. Erste Hilfe Vorrichtungen wie zum Beispiel Augenspülvorrichtungen sind an gut zugänglichen, geeigneten Stellen anzubringen.Falls es keine Notbeleuchtung gibt, müssen Sicherheitskennzeichen trotzdem beleuchtet sein, um sich zu jeder Zeit an diesen orientieren zu können.

 

Vorschriften: Brandschutz, Trockenheit, Temperatur, Flucht/-Transportwege

Brandschutzanforderungen hängen meist von der Feuerversicherung des Unternehmens ab. Es ist wichtig, die vorliegenden Genehmigungen zu berücksichtigen. Brandschutzeinrichtungen müssen zudem in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um die Arbeitssicherheit zu erhöhen. Beim Klima muss man darauf achten, dass Lagergut trocken und kühl, ohne direkte Sonneneinstrahlung gelagert werden kann. Die Temperatur sollte gemäß der ASR A 3.5 ausgerichtet sein. Stellplätze und Verkehrswege müssen vorhanden und ausreichend gekennzeichnet sein. Insbesondere Notausgänge, Flucht- und Rettungswege und Zugänge zu Sicherheitseinrichtungen müssen frei sein.

 

 

Die wichtigsten Normen

DIN EN 15635 legt Anforderungen über die Benutzung von Regalen fest. Durch die Auswahl und sichere Verwendung von Arbeitsmittel, geeignet gestaltete Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie Qualifikationen sowie Unterweisungen der Beschäftigten soll diese Verordnung gewährleistet werden. Die DGUV-Regel 108-007 betrifft die Vorschriften zur Verhütung von einem Unfall, besonders aber Lagereinrichtungen und -geräte. Die Anforderungen bestimmen den Aufbau sowie Statistik der Logistik. Die Betriebssicherheitsverordnung handelt von der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Grundbausteine des Konzeptes sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen und geeignete Schutzmaßnahmen sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln.

 

Maßnahmen zur Erhöhung der Mitarbeiter- und Betriebssicherheit

Folgende Maßnahmen können einen Unfall abfangen beziehungsweise verhindern. Flucht- und Rettungspläne an einer gut sichtbaren Stelle aufzuhängen, kann sehr hilfreich sein. Sprinkler sowie Brandschutztore im ganzen Gebäude können Brände eindämmen. Weiters sollte man einen Alarm und Kohlendioxidmesser anbringen, um alle Personen im Gebäude rechtzeitig zu warnen. Weitere Informationen über Arbeitsschutz, Logistik sowie Spedition finden Sie unter Transportbranche.de

 

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Jan Schenkenbach