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Polnisches Gerichtsurteil zur Übernachtungspauschale. Bald auch EU-weit gültig?

Nachrichten | 02.09.2014 | | Politik und Recht | Thema: ,

Newsmeldung aus der Kategorie Politik und RechtEin kürzlich gefallenes Gerichtsurteil des obersten polnischen Gerichtshofs sorgt momentan für Aufsehen. Demnach müssen polnische Speditionsunternehmen für Ihre Fahrer die Übernachtungspauschale der letzten drei Jahre zahlen, unabhängig von der Frage, ob eine Übernachtung tatsächlich in der Fahrerkabine oder im Hotel stattfand. Olaf Oczkos von Palettenreport.de hat dazu ein Exklusiv-Interview mit dem Experten für deutsch-polnisches Transport- und Speditionsrecht, Herrn RA Damian Dziengo, geführt.

Das Interview zum Gerichtsurteil

Herr Dziengo, welchen aktuellen Themen beschäftigt die Speditionswelt zwischen
Polen und Deutschland?

Der Oberste Polnische Gerichtshof verkündete jüngst einen einstimmigen Beschluss, dass Speditionsunternehmer ihren Kraftfahrern Übernachtungspauschalen, unabhängig von der Frage, ob eine Übernachtung tatsächlich in der Fahrerkabine oder im Hotel stattfand, für den Zeitraum der letzten drei Jahren zu zahlen haben. Darüber hinaus ist der Wunsch einer Niederlassungsgründung polnischer Unternehmen in Deutschland im Hinblick auf die Kabotageregelungen stets ein aktuelles Thema.

Wie ist die Argumentation des Gerichts?

Das Gericht stärkt hier die Rechte der angstellten LKW-Fahrer und stellt sie weitgehend anderen Arbeitnehmern gleich. Im Beschluss heißt es, die Fahrer dürften insoweit rechtlich nicht anders behandelt werden als Mitglieder anderer Berufszweige, welchen regelmäßig Übernachtungspauschalen gezahlt würden.

Wie ist die Position Ihres Kooperationspartners, des größten polnischen Frachtführerverbandes ZMPD in dieser Frage?

Der ZMPD ist aufgrund der Aktualität des Beschlusses im Augenblick dabei sich zu positionieren. Die zurzeit im Verband herrschende Meinung ist der Auffassung, dass die beschlossene Zahlung der Übernachtungspauschalen die Transportunternehmer wirtschaftlich zu unrecht und über Gebühr belastet. LKW Fahrer wären anderen Arbeitnehmern insoweit nicht gleichzusetzen, da sie regelmäßig die Möglichkeit hätten in modernen Kabinen zu übernachten, welche ihnen standardmäßig zur Verfügung gestellt würden. Es besteht in Polen die Befürchtung, dass die gegenwärtigen finanziellen Belastungen der polnischen Unternehmer dazu führen können, dass die derzeit starke Speditionsbranche Polens an Wettbewerbsfähigkeit einbüßt oder aber große Unternehmen ins Ausland abwandern.

Welche Transportunternehmen sind vom Beschluss konkret betroffen?

Der Beschluss bindet bisher lediglich Fuhrunternehmer und Speditionen mit Sitz im östlichen Nachbarland. Es steht jedoch zu befürchten, dass sich durch den starken polnischen Einfluss bei der European Organisation for Forwarding and Logistics (CLECAT), die Mitgliedsstaaten veranlasst sehen könnten, ihre bisherigen Regelungen entsprechend gesetzgeberisch anzupassen und der Beschluss somit mit seinen für Unternehmer negativen Folgen über Umwege Ausstrahlungswirkung entfaltet.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Dziengo.

Das Interview wurde uns freundlicherweise von PalettenReport.de – das Standardwerk für Palettenpreise – sowie der Rechtsanwaltskanzlei ddlegal.de zur Verfügung gestellt. Bei Fragen zum Thema können Sie sich an legal@palettenreport.de wenden. Am 24. Sept. 2014 findet eine DVZ.de Telefonaktion statt, bei der u.a. auch Fragen zu diesem Thema beantwortet werden.

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