Ab dem 10. September 2014 dürfen Lastwagen-Fahrer ohne Nachweis einer Weiterbildung nicht mehr im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs fahren,
Ab dem 10. September 2014 dürfen Lastwagen-Fahrer ohne Nachweis einer Weiterbildung nicht mehr im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs fahren, wenn diese ihren Führerschein für Lkws über 3,5 Tonnen seit mindestens fünf Jahren besitzen. Laut einer Umfrage der Hessische/Niedersächsische Allgemeine (SicherheitSicherheit im Transport schützt Fahrer, Ladung, Fahrzeug und Betrieb vor Unfall, Diebstahl und Verstößen. Sie reicht von der Ladungssicherung über den Objektschutz bis zu den gesetzlichen Vorschriften. der Fahrer in den EU-Mitgliedstaaten optimiert werden. Wurde die Weiterbildung absolviert und die Bescheinigung bei der
