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Fahrverbote für Diesel rechtmäßig – Verbände fürchten Versorgungslücken

Nachrichten | 15.03.2018 | | Politik und Recht, Verkehr, Wirtschaft | Thema: , , , , , ,

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden und Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge als rechtmäßig eingestuft. Deutschen Städten wird somit erlaubt, Fahrern von Diesel-Modellen den Zutritt zu bestimmten Zonen zu verweigern. Die Deutsche Umwelthilfe behält damit Recht. Verbände fürchten eine Versorgungsgefährdung.

Mit dem aktuellen Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Urteile von Vorinstanzen in Düsseldorf und Stuttgart. Sie verpflichteten die Behörden zur Verschärfung der Luftreinhaltepläne aufgrund zu hoher Stickoxidwerte. Die Richter urteilten auch, dass bundesweite Regelungen nicht erforderlich seien und befanden eine Vorlage vor dem Europäischen Gerichtshof als unnötig. Dem Gericht zufolge, sei eine verhältnismäßige Gestaltung und Umsetzung derartiger Fahrverbote möglich. Eine Fahrverbotseinführung in Etappen inklusive Übergangsfristen sind vom Urteil umfasst.

Die ersten Verbote treffen auf Kraftfahrzeuge mit der Norm Euro 4 zu und alles, was als schlechter eingestuft werden kann. In Stuttgart sollen Fahrverbote für Diesel mit Euro 5 nicht vor September 2019 durchführbar sein, so die Richter in Leipzig. Besitzer von Fahrzeugen mit Euro 6 Norm müssen derzeit mit keinerlei Einschränkungen in deutschen Städten rechnen. Für Gewerbefahrzeuge sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. Eine finanzielle Ausgleichspflicht, aufgrund von möglichen Wertverlusten bei Diesel-Modellen, gibt es nicht. Andreas Korbmacher, der Vorsitzende Richter erklärte: “Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen”. Die Vermeidung eines Flickenteppichs liegt laut Gericht im Zuständigkeitsbereich der Landesbehörden.

Verbände plädieren für Alternativen

Vom Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) wird das Urteil mit Sorge betrachtet. Vorsitzender Florian Gerster zur Situation: „Diesel-Fahrverbote für Kurier- Express und Paketfahrzeuge (KEP) würden die Grundversorgung des Handels und der Haushalte durch KEP-Dienste in den Innenstädten lahmlegen“. Das Umrüsten der Flotten bräuchte Zeit und die Politik sei gefordert, die nötigen Weichen für eine sinnvolle Wende im Verkehr einzuleiten. Die Förderung modernster Zustellkonzepte sowie alternative Antriebe würde die Schadstoffreduktion voranbringen.

Die Bundesvereinigung Logistik (BVL) verweist auf alternative Lösungen zu Diesel-Fahrverboten, fordert individuelle Entscheidungen und räumt der Digitalisierung erhebliches Potenzial zur Verbesserung der Luftqualität ein. Laut BVL sei es möglich den städtischen Parksuchverkehr über innovative Parkleitsysteme in Echtzeit deutlich zu reduzieren sowie Staus durch vernetztes Fahren um 20 Prozent zu senken. Zudem könnten neue Ampelschaltungen den Verkehrsfluss optimieren.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist sich sicher, dass mit dem Urteil keine Lösung verbunden sei. Mit Fahrverboten könne die urbane Stickoxidbelastung nicht reduziert werden. DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg betonte bereits vor der Entscheidung: “Wir brauchen gute Alternativen statt Verbote. Verschiedene Zonen, Blaue Plaketten, Fahrverbote für einzelne Autos – all diese Formen der Ausgrenzung einzelner Fahrzeugarten gefährden die Innenstädte als Lebensader der Kommunen.“

Kontrolle kaum durchführbar

Über eine Handhabe verfügen die Städte bislang nicht. Weder ist mit der Blauen Plakette zurechnen, noch sind einheitliche Verbotsschilder zu finden. Die Kontrolle der Fahrverbote allein über Fahrzeugscheine bringt reichlich Aufwand mit sich. Kontrollbehörden halten die Durchführung als kaum möglich. Ob für Euro-5-Diesel-Fahrzeuge die umstrittene Nachrüstlösung von Stickoxid-Katalysatoren kommen wird, bleibt ebenfalls abzuwarten. Der ADAC hatte die Wirksamkeit über Tests zwar bestätigt, da der Verbrauch aber um bis zu sechs Prozent steigt, würde die Lösung hinsichtlich der Klimaschutzziele keinen Sinn ergeben.

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Pressemitteilung/ Bild: pixabay

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