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EU kritisiert Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer in Deutschland und Frankreich

Nachrichten | 20.06.2016 | | Politik und Recht, Verkehr, Wirtschaft | Thema: , ,

In Deutschland und Frankreich profitieren ausländische Lkw-Fahrer von verbindlichen Mindestlöhnen. Diese Tatsache ist nun im Visier der EU-Kommission. Insidern zufolge soll die daraus resultierende Einschränkung des freien Dienstleistungs- und Warenverkehrs ein Problem sein. Laut EU verstoßen derartige Gesetze gegen EU-Recht.

EU kritisiert Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer in Deutschland und FrankreichAusländische Lkws werden häufig aufgrund der sogenannten Kabotage eingesetzt. Um Leerfahrten zu meiden, wird es beispielsweise einem Fahrer aus Polen erlaubt, nach der Lieferung seiner Ladung in Frankreich, vor Ort weitere Fahrten zu erledigen. Mit den Regelungen zu Mindestlöhnen für ausländische Lkw-Fahrer würden laut EU-Kommission ausländische Speditionen benachteiligt, weil diese für Lieferungen in Frankreich ihren Fahrern den gesetzlich vorgeschriebenen Stundenlohn von 9,67 Euro zahlen müssen. Gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, der im EU-Recht verankert ist, werde damit verstoßen.

Die EU hat jetzt gegen Frankreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nachdem im vergangenen Jahr bereits ein Pilotverfahren gegen ein solches Gesetz startete, hat die Kommission auch Deutschland im Visier. Der deutsche Mindestlohn liege mit 8,50 Euro deutlich über den in der osteuropäischen Speditionsbranche üblichen Tarife. Zum Vergleich: Der Mindestlohn in Deutschland beträgt nach früheren Informationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung 1.800 Euro monatlich. Ein rumänischer Fahrer erhält dagegen nur 500 Euro.

Während es in Länder mit höheren Löhnen zunehmend zu Kritik bezüglich der niedrigeren Mindestlöhne kommt, stoßen die in Deutschland und Frankreich geltenden Stundenlöhne insbesondere der Konkurrenz in Osteuropa sauer auf, weil sie darin eine Behinderung des Wettbewerbs sehen.

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Quelle: Pressemitteilung/ Bild: pixabay

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