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Bußgeldverfahren gegen LKW-Hersteller

Nachrichten | 10.08.2016 | | Politik und Recht, Unternehmen, Verkehr, Wirtschaft | Thema: , , , , , , , ,

Schadensersatzansprüche für Transport- & Speditionsunternehmen aufgrund von kartellrechtlichen Bußgeldverfahren

Gegen die Nutzfahrzeughersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco, DAF, Scania (wird das reguläre Kartellverfahren fortgeführt) hat die EU-Kommission am 19.07.2016 im Zuge eines Vergleichsverfahrens
wegen illegaler Preisabsprachen ein Rekordbußgeld in Höhe von 2,9 Mrd. EURO verhängt. Den LKW-Herstellern konnten die illegalen Preisabsprachen vom 1997-2011 bewiesen werden und dies verstößt gegen EU Kartellvorschriften:

 

  • Koordinierung der Bruttolistenpreise für Nutzfahrzeuge
  • Absprache des Zeitplans für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien
  • Koordinierung der Weitergabe hierdurch entstehender Kosten an Kunden

Kartellverfahren-LKW-Hersteller

 

Nach dem Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung GWB, stehen dem Käufer bzw. Leasing-Nehmer von Nutzfahrzeugen in den 14 Jahren vom 1997-2011 von den betroffen LKW-Herstellern Schadensersatzansprüche zu.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://ec.europa.eu/germany/news/eu-kommission-verh%C3%A4ngt-rekordgeldbu%C3%9Fe-von-293-milliarden-euro-gegen-lkw-kartell_de

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Quelle: Pressemitteilung/ Bild: pixabay

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