Bußgeldkatalog Lkw: Gefahrgut und die ADR-Bestimmungen

Bußgeldordnung für Lkw: Gefahrguttransport und die Vorschriften des ADR
Transportieren Lkw gefährliche Güter, müssen strenge Auflagen, die der Gesetzgeber für die Logistikbranche definiert hat, eingehalten werden. Dadurch soll die öffentliche Sicherheit zu jedem Zeitpunkt des Transports gewährleistet werden. Gefahrgut stellt immer ein Risiko für Mensch und Tier dar. Welche Regeln genau für das zu transportierende Gefahrgut gelten, legen die Gefahrgutklassen fest. Wer sich nicht an die Regelungen hält, muss mit erheblichen Geldbußen rechnen. Wie hoch diese sind und welche Besonderheiten es rund um den Gefahrguttransport gibt, fasst dieser Ratgeber zusammen.
Wann ist bei der Ladung von Gefahrgut die Rede?
Zunächst muss klar sein, wann genau von Gefahrgut gesprochen wird. Bei der Ladung handelt es sich immer um Gefahrgurt, wenn dieses die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Hier kann es sich um einzelne Stoffe und Lösungen handeln, aber auch um feste Gegenstände sowie Gemische. Unter die Gruppe des Gefahrguts fallen giftige, ätzende und oxidierende Stoffe jeder Art. Das Gefahrgut wird zur besseren Übersicht in insgesamt neun Gefahrgutklassen eingeteilt. Jede Klasse ist anhand eines eigenen Symbols erkennbar. Um die Einteilung noch genauer zu gestalten, gibt es mehrere Unterklassen.
Darf jeder Gefahrgut transportieren?
Generell ist der Transport von Gefahrgut Fahrern vorbehalten, die über eine entsprechende Zulassung dafür verfügen. Fahrer müssen also entweder einen Lehrgang absolvieren oder an einer speziellen Ausbildung teilgenommen haben. Wichtig ist, dass sie eine gültige ADR-Bescheinigung vorlegen können. Eine solche Bescheinigung ist maximal fünf Jahre gültig. Danach muss erneut die Teilnahme an dem Lehrgang erfolgen. Aber nicht nur der Fahrer muss eine spezielle Bescheinigung vorlegen können, sondern alle Personen, die mit dem Gefahrguttransport in Verbindung stehen. In vielen Fällen ist etwa die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten nötig.
ADR: Was verbirgt sich hinter der Abkürzung?
Nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU gelten für Gefahrguttransporte strenge Vorschriften, die von den Logistikunternehmen sowie den Fahrern eingehalten werden müssen. Die für die EU geltenden Vorschriften werden durch das ADR definiert. Hierbei handelt es sich um ein Übereinkommen der EU, das für die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern formuliert wurde.
Die Länder der EU sind dazu verpflichtet, die Regelungen in den eigenen Gefahrgutverordnungen umzusetzen. Das ADR ist nicht neu. Es wurde bereits 1957 erstmals beschlossen. In Kraft getreten ist es schließlich 1968. Seither wird es im Zwei-Jahres-Rhythmus aktualisiert. Heute sind dem ADR genaue Vorgaben zu Klassifizierung, Kennzeichnung, Verpackung und Dokumentation zu entnehmen.
Was passiert, wenn gegen die Regelungen des ADR verstoßen wird?
Generell gilt: Die ADR-Vorschriften sind für alle Gefahrguttransporte verpflichtend. Daher werden Missachtungen und Verstöße auch geahndet. Doch was heißt das? Logistikunternehmen und Fahrer, die die ADR-Vorschriften nicht einhalten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. In Deutschland wird beispielsweise eine nicht angebrachte orange Tafel oder eine, die nicht sichtbar ist, mit einem Bußgeld von 300 Euro geahndet. Ist die orange Tafel zwar sichtbar, aber nicht richtig angebracht, fällt ein Bußgeld von 100 Euro an.
Werden schriftliche Weisungen nicht mitgeführt oder bei Kontrollen nicht rechtzeitig ausgehändigt, steigt das Bußgeld auf 150 Euro. Noch teurer sind fehlende Bescheinigungen zu Basis- oder Aufbaukursen. Wenn diese bei dem Transport nicht mitgeführt und bei Bedarf ausgehändigt werden, beträgt das Bußgeld 500 Euro. Fahrer, die das Rauchverbot missachten, zahlen ein Bußgeld von 250 Euro. Werden die Behälter nach der Entleerung des Gefahrguts nicht richtig gereinigt, müssen ebenso 250 Euro Bußgeld entrichtet werden. 100 Euro Bußgeld berechnen die Behörden, wenn die Be- und Entladung an einer unzulässigen Stelle erfolgt.
Generell ist die Menge an Gefahrgut, die mit dem Laster transportiert werden darf, begrenzt. Wer diese Grenze nicht einhält, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Bei Gefahrguten ist außerdem wichtig, dass eine Behörde rechtzeitig benachrichtigt wird. Wer sich nicht daran hält, muss ebenso eine Geldbuße zahlen. In diesem Fall beträgt das Bußgeld in der Regel 250 Euro. Deutlich teurer sind eingesetzte Tanks, bei denen aufgrund des Materialzustands mit Umwelt- und Personenschäden zu rechnen ist. Hier droht ein Bußgeld von insgesamt 500 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geldbuße und einer Geldstrafe?
Ein Bußgeld oder eine Geldbuße werden generell dann verhängt, wenn eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Die Festlegung der Höhe und die Einforderung der Geldbuße erfolgt durch die zuständige Behörde. Als Grundlage dient hier generell der gültige Bußgeldkatalog. Der Bußgeldkatalog stellt für die Behörden im Grunde aber nur eine Orientierung dar. Sie können generell im Einzelfall davon abweichen und eine höhere Geldbuße verlangen. Gerade in schwerwiegenden Fällen, in denen zum Beispiel schon häufiger gegen die ADR-Bestimmungen verstoßen wurde, ist das nicht selten.
Bei einer Geldstrafe geht es zwar auch um eine Zahlung, die geleistet werden muss, hier gibt es aber zum Bußgeld einen entscheidenden Unterschied. Die Geldstrafe wird von einem Strafgericht verhängt. Sie wird immer erst dann fällig, wenn es zu einer Verurteilung kommt. Dabei kann eine Geldstrafe sowohl den Fahrer eines Gefahrguttransports treffen als auch den Unternehmer, der für diesen verantwortlich ist.
Gefahrguttransporte gibt es nicht nur auf der Straße, sondern auch auf anderen Verkehrswegen wie Schienen und Gewässern. Die hierfür geltenden Verordnungen weichen von denen für die Straße ab. Für Gefahrguttransporte mit dem Lkw ist daher nur die GGVS relevant.
Quellen:
https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-gefaehrliche-gueter/
https://www.wedolo.de/blog/adr-wichtige-vorschriften-fuer-gefahrguttransporte/
https://dory.de/verkehrsrecht-bussgeld/
https://prosafecon.de/gefahrguttransport/
https://www.anwalt.org/gefahrgut-lkw/
https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-sitzung-sitzen-lkw-6720522/
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