Höchstgeschwindigkeiten für Lkw-Fahrer – das gilt inner- und außerorts

Welche Höchstgeschwindigkeiten gelten?
Die geltenden Höchstgeschwindigkeiten in Deutschland sollen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen und zugleich einen möglichst angenehmen Verkehrsfluss gewährleisten. Für Lkw-Fahrer gelten leicht abweichende Regelungen. Da ihre Fahrzeuge deutlich schwerer als normale Pkw sind, können sie auch größeren Schaden verursachen und dürfen deswegen außerorts nicht ganz so schnell gefahren werden. Bei Nichteinhaltung der Tempolimits drohen Bußgelder oder sogar ein Fahrverbot. Umso wichtiger ist es, die geltenden Regeln zu kennen. Außerdem müssen sich Fahrer selbstständig an die Gegebenheiten anpassen und bei schlechter Witterung langsamer fahren.
Innerorts sind nicht mehr als 50 km/h erlaubt
Innerhalb von Ortschaften gilt für alle Kraftfahrer die gleiche Regel: Die Höchstgeschwindigkeit liegt, sofern nicht anders ausgeschildert, bei 50 km/h. Das trifft sowohl auf Pkw- als auch auf Lkw-Fahrer zu.
Wer ein Fahrzeug führt, sollte aber trotzdem stets auf die Beschilderung achten. Schließlich gibt es auch Bereiche, in denen aufgrund des Verkehrsaufkommens oder der Straßenführung nur 30 km/h erlaubt sind. Manchmal ist sogar Schrittgeschwindigkeit angesagt. Das ist zum Beispiel in Spielstraßen und auf Parkplätzen der Fall.
Genauso kann es gut ausgebaute Verbindungsstraßen oder sogar Autobahnen innerhalb von Ortschaften geben, auf denen ein höheres Tempo gestattet ist. Um den Verkehrsfluss nicht zu behindern, sollte die Geschwindigkeit auf solchen Straßen dann auch entsprechend erhöht werden.
Erlaubte Geschwindigkeit auf Landstraßen
Außerorts sieht die Sache schon anders aus. Wie schnell auf Land- und Bundesstraßen gefahren werden darf, hängt vom Fahrzeugtyp ab:
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: 100 km/h
- Kraftfahrzeuge mit 3,5 bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse: 80 km/h
- Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse: 60 km/h
Für Lkw-Fahrer bedeutet das, dass die Höchstgeschwindigkeit in Abhängigkeit vom Gewicht ihres Fahrzeuges bei 60 oder 80 km/h liegt. Kleinlaster und kleinere Lkw dürfen also ganze 20 km/h schneller fahren als die richtigen großen Lastkraftwagen.
Bis zu 80 km/h auf der Autobahn
Auf der Autobahn dürfen alle Lkw ab 3,5 t höchstens 80 km/h fahren. Hier gibt es also keine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Gewichtsklassen. Fahrer von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse genießen hingegen eine großzügigere Geschwindigkeitsbegrenzung. Sie dürfen auf der Autobahn deutlich schneller fahren, sollten sich aber grundsätzlich an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h halten, um bei Unfällen das Risiko einer Mitschuld zu vermeiden. Auch aus versicherungstechnischen Gründen kann es sinnvoll sein, nicht schneller zu fahren.
Geschwindigkeit an die Witterungsbedingungen anpassen
Die oben genannten Geschwindigkeitsbegrenzungen greifen aber nur unter günstigen Bedingungen. Wenn das Wetter nicht mitspielt und die Sicht durch Nebel eingeschränkt oder die Straße durch Schnee und Eis rutschig geworden ist, müssen alle Fahrer die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. In der Straßenverkehrsordnung steht dazu, dass bei einer Sichtweite von weniger als 50 m die Geschwindigkeit auf 50 km/h gedrosselt werden muss.
Manchmal muss das Tempo aber noch weiter heruntergeschraubt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn klar ist, dass das Fahrzeug auch bei 50 km/h nicht innerhalb der überschaubaren Strecke zum Stehen gebracht werden kann. Eine gute Möglichkeit, um die eigene Sichtweite einzuschätzen, sind übrigens die Leitpfosten am Fahrbahnrand. Sie sind nämlich jeweils 50 m voneinander entfernt und liefern so eine gute Orientierung.
Darüber hinaus verlangt die Straßenverkehrsordnung, dass alle Fahrzeugführer die Geschwindigkeit verringern, wenn sie sonst befürchten müssten, Kinder oder hilfsbedürftige und ältere Menschen zu gefährden. Fahrer dürfen sich also nicht allein auf die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Beschilderung verlassen, sondern müssen die Situation auch stets selbst einschätzen und ihr Fahrverhalten dementsprechend anpassen.
Diese Konsequenzen drohen bei Verstößen
Geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen ziehen in der Regel nur ein Bußgeld nach sich. Wer aber deutlich zu schnell unterwegs ist, muss außerdem mit einem Punkt in Flensburg und eventuell sogar mit einem Fahrverbot rechnen.
Wie hoch das Bußgeld ausfällt und wie lang das Fahrverbot dauert, hängt davon ab, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war und ob sie innerorts oder außerorts stattgefunden hat. Ein Lkw-Fahrer, der innerorts bis zu 10 km/h zu schnell gefahren ist, kommt mit einem Bußgeld von unter 70 Euro davon. Außerorts sind es sogar weniger als 60 Euro.
Wer jedoch innerorts mehr als 60 km/h zu schnell fährt, zahlt mehr als 800 Euro, kassiert zwei Punkte in Flensburg und bekommt zudem ein Fahrverbot von drei Monaten aufgebrummt. Die Spanne ist also groß. Für einen Lkw-Fahrer kann ein Fahrverbot einschneidende Folgen haben. Schließlich ist er dann erst einmal nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben.
Abweichende Regelungen in anderen Ländern beachten
Bei vielen Lieferungen müssen innereuropäische Grenzen überquert werden. Diesbezüglich ist zu beachten, dass in anderen Ländern abweichende Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lkw gelten können. Innerorts gilt in den meisten EU-Ländern eine Obergrenze von 50 km/h. In Albanien sind es jedoch nur 35 km/h. Auf der Autobahn sind vielerorts zwischen 80 und 90 km/h gestattet, während die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Landstraßen üblicherweise zwischen 70 und 90 km/h liegen. Speditionen und Fahrer sollten sich vorab über die geltenden Regelungen informieren und so hohe Bußgelder sowie andere weitreichendere Konsequenzen vermeiden.
Quellen:
https://dhl-freight-connections.com/de/unternehmen/tempolimit-lkw-in-europa
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html
https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-geschwindigkeitsueberschreitung
Weitere interessante Seiten:
https://www.transportbranche.de/wissen/fuehrerschein/
https://www.transportbranche.de/bussgeldkatalog-lkw-gefahrgut-und-die-adr-bestimmungen/
https://www.transportbranche.de/wissen/lkw-fahrerassistenzsysteme/
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