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Ab 2015 Ausweitung der Lkw-Maut

Nachrichten | 28.03.2014 | | Politik und Recht, Verkehr | Thema: , ,

autobahn

LKW Maut wird 2015 auf weitere Straßen ausgedehnt

Ab 2015 wird die Lkw-Maut vom Bund auf weitere Straßen und Fahrzeuge ausgedehnt. Ab kommendem Jahr ist die Maut nicht mehr auf Schwerlaster ab 12 Tonnen Gewicht beschränkt. Bereits 7,5-Tonner müssen mit Mautzahlungen rechnen. Rund 80.000 Lkws sind betroffen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt kündigte zudem die Maut-Einführung auf zusätzlichen 1.000 Kilometern vierspuriger Bundesstraßen an.

Das sogenannte Wegekostengutachten ist Grund für die Ausdehnung. Das Gutachten zeigt, dass eine Senkung der Maut-Sätze erforderlich ist, weil unter anderem aufgrund niedriger Zinsen der Bund bei der Straßensanierung Kosten spart. Als Antwort darauf, weitet der Bund die Maut aus, um Mindereinnahmen zu verhindern. Dank der Maut werden jährlich rund 4,5 Milliarden Euro eingenommen.

Die Ausweitung auf sämtliche Bundesstraßen wurde im Koalitionsvertrag von SPD und Union beschlossen. Der organisatorische und technische Vorlauf zur Umsetzung ist hierfür länger. Schließlich ist das Bundesstraßen-Netz 39.700 Kilometer lang. Mautpflichtig wurden als erster Schritt 1.100 Kilometer ausgebaute Bundesstraßen im August 2012. Seit 2005 besteht die Lkw-Maut auf Autobahnen. Nach anfänglichen technischen Problemen, funktioniert das System mittlerweile stabil. Durchschnittlich liegen die Mautsätze momentan bei 17 Cent pro Kilometer. Eine Überprüfung der Höhe ist geplant.
Eine automatische Abbuchung der Maut erfolgt bereits bei 776.000 Lkw mit integrierten Bordcomputern. Umweltfreundliche Euro VI-Lkw werden laut Bundesminister Dobrindt eine eigene günstigste Mautklasse erhalten.

Pkw-Maut als zusätzliche Einnahmequelle

Zusätzlich zur Ausweitung der Lkw-Maut plant die Bundesregierung eine Pkw-Maut. Einen Gesetzentwurf zu dieser zusätzlichen Einnahmequelle soll im ersten Halbjahr 2014 von Dobrindt vorgelegt werden. Im zweiten Halbjahr soll die Verabschiedung folgen. Die CSU fordert die Pkw-Maut, um ausländische Fahrer an den Investitionen für den Straßenbau zu beteiligen. Da nach EU-Recht eine Diskriminierung aufgrund der Nationalität verboten ist, müsse die Maut aber für alle Fahrzeuge gelten. Diese Tatsache steht im Konflikt mit der im Koalitionsvertrag festgelegten Maßgabe „dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird“. Anderweitige Entlastungen könnten als Ausgleich dienen.

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Bildquelle: Uwe Schlick / pixelio.de - Newsquelle: BMVI

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