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Kfz-Sachverständiger – Wann braucht man ihn?

Fuhrpark 11.03.2020

Ein KFZ-Sachverständiger wird nach einem Unfall notwendig. Es handelt sich um einen Gutachter, der Beweise sichert und die Schadenhöhe ermittelt. Bei Geschädigten muss in fast allen Fällen der Versicherer für die Gutachter-Kosten aufkommen. Um das Recht nach einem Unfall als Geschädigter zugesichert zu bekommen, ist schnelles Handeln erforderlich.

Gründe für die Hinzuziehung eines Gutachters

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Fahrer zwar das Recht auf ihrer Seite, aber die Versicherung wird sich nicht immer als kooperativ erweisen. Hintergrund dessen ist, dass dieser die eigenen Kosten drücken möchte. In mehreren Fällen ist der monatliche Versicherungsbeitrag für ein Fahrzeug und für die KFZ-Haftpflicht so gering, dass er bei einem Verkehrsunfall die entstehenden Kosten für den Versicherer nicht deckt. Ein Gutachter hilft in erster Linie dabei, dass unverschuldete Fahrer nach ihrem Unfall Recht und Geld zugesprochen erhalten.

Dies geschieht durch folgende Maßnahmen:

  • Beweissicherung
  • Ermittlung von Schadenhöhe und -umfang
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Auskunft über unfallbedingte Ausfallzeit

Das Gutachten eines professionellen KFZ-Sachverständigen, wie z. B. bei der Kinzelmann GmbH, umfasst mitunter diese genannten Aspekte und liefert eine Basis, auf der Streits vermieden und Argumentationen der Gegenseite entkräftet werden können.

Durch eine Beweissicherung wird es überhaupt erst ermöglicht, die Schadenhöhe und den Umfang des Schadens zuverlässig zu ermitteln. Sollte der Verursacher des Unfalls seine Kosten senken wollen und mit Altschäden argumentieren, die das Fahrzeug gehabt haben soll, so kann sich das Unfallopfer auf das Gutachten beziehen, das eine starke Aussagekraft hat und mit Lichtbildern belegt ist.

Bezahlung des KFZ-Sachverständigen – durch wen?

Ein Urteil des BGH besagt, dass der Geschädigte eines KFZ-Unfalls das Recht hat, den Gutachter frei zu wählen und der Versicherer die Kosten tragen muss. Selbst, wenn der Versicherer einen eigens erwählten Gutachter schickt, darf der Geschädigte einen eigenen beauftragen und der Versicherer wird die Kosten nach wie vor zahlen müssen. Ausnahmen von dieser Regelung sind Bagatellschäden und folgende Fälle:

  • Voreingenommenheit: Sollte der KFZ-Sachverständige ein nicht objektives und fehlerhaftes Gutachten aufsetzen, das einzig auf den Profit des Geschädigten ausgerichtet ist, trägt die Versicherung die Kosten nicht und das Gutachten wird ungültig.
  • Befangenheit: Sofern der KFZ-Sachverständige für zwei Konfliktparteien arbeitet, darf er aus Gründen der Befangenheit abgelehnt werden.
  • Falsche Vorabangaben: Macht der Geschädigte bezüglich des Unfalls falsche Angaben, die die Basis für die Beauftragung eines Gutachters bilden, ist der Versicherer nicht verpflichtet, die Kosten für den Gutachter zu übernehmen.

Abgesehen von diesen Punkten ist ein KFZ-Gutachter vom unverschuldeten und verunfallten Fahrer auf Kosten der Versicherung bestellbar. Hinzu kommt, dass der Geschädigte keine Vergleiche bezüglich der Kosten einholen muss. Er darf auch, wenn ein für dieselbe Leistung günstigerer Gutachter auf dem Markt ist, den teureren wählen.

Direkt nach dem Unfall handeln

Ob Privatfahrer oder Berufsfahrer, wie z. B. Fahrer in Transportberufen – sie alle haben nach Unfällen direkt und strukturiert zu handeln, damit der Unfall möglichst wenige Folgeschäden hinterlässt und das Recht auf der Seite der Unschuldigen ist! Nachdem sich der Unfall ereignet hat, ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren, sich abzusichern, einen Notruf abzusetzen und – falls notwendig – Erste Hilfe zu leisten. Nach Möglichkeit sind im Zuge dessen oder danach schleunigst die Daten des Verursachers einzuholen: Kennzeichen seines Fahrzeugs, seinen Namen und seine Adresse. Auch die Versicherung des Unfallverursachers ist zu notieren. Sind Zeugen vorhanden, werden deren Namen und Adressen notiert. Beweisfotos sind ebenfalls anzufertigen, wobei die kleinsten Details, die Unschuld bzw. Schuld beweisen, zu berücksichtigen sind. Der Unfallhergang sollte vom Geschädigten selbst in Stichworten notiert werden, um später bei den Aussagen nichts zu vergessen. Anschließend ist die Beauftragung des KFZ-Sachverständigen durchzuführen. Im Idealfall wird ein eigener Gutachter hinzugezogen, ansonsten stellt der Versicherer einen zur Verfügung.

 

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Eine Antwort zu “Kfz-Sachverständiger – Wann braucht man ihn?”

  1. Christopher Seidel am 31.08.2020 @ 10:04

    Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen 🙂

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