Fahrzeugbeleuchtung im Fokus: Diese Vorschriften gelten in Deutschland
Wer im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss sicherstellen, dass dieses allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und so ein Höchstmaß an Sicherheit für sich und andere Verkehrsteilnehmer bietet. Das betrifft nicht zuletzt auch die Fahrzeugbeleuchtung, die insbesondere während der Abend- und Nachtstunden sowie in der dunklen Jahreszeit entscheidend zu einer guten Sicht und einem ebenso guten Gesehenwerden beiträgt. Bei einer Fahrzeugkontrolle oder spätestens beim TÜV wird es schnell teuer, wenn die Beleuchtung nicht den gesetzlichen Regelungen entsprich.
Straßenverkehrsordnung schreibt Beleuchtungskonzept vor
In Wohnräumen, Arbeitsräumen und allen anderen gewerblich genutzten Innenräumen werden Lampen und Leuchten, wie bspw. von Gluehbirne.de eingesetzt, wenn nicht ausreichend Tageslicht zur Verfügung steht. Auch Kraftfahrzeuge jeder Größe und jeder Ausführung benötigen eine entsprechende Beleuchtung, um überhaupt im Straßenverkehr betrieben werden zu dürfen. Das gilt für Motorräder und Pkws und selbstverständlich auch für Lkws und Transporter jeglicher Art. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) betreffen nicht nur einen fachgerechten Anschluss und eine entsprechend sichere Montage der Beleuchtung, sondern auch die Position und die Anzahl und natürlich auch die einwandfreie Funktion derselben. Für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen gelten jeweils passende Regelungen, was die Beleuchtung anbetrifft. Auch bei Fahrzeugen für die Güterbeförderung in den Klassen N1, N2 oder N3 müssen entsprechende Leuchten vorhanden sein, um einen möglichst sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb zu gewährleisten.
Frontlicht, Abblendlicht und Co.: Diese Fahrzeugbeleuchtungen sind erforderlich
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eindeutig geregelt, welche Fahrzeugbeleuchtung unbedingt an einem Kfz vorhanden sein muss, damit dieses im Straßenverkehr unterwegs sein darf. Vorgeschrieben für alle Kraftfahrzeuge auf deutschen Straßen sind die folgenden Beleuchtungsformen:
• Abblendlichtscheinwerfer
• Tagfahrleuchten
• Fernscheinwerfer
• Rückfahrleuchten
Alle genannten Leuchten müssen auch an Transportern jeder Größe sowie allgemein an Lkws zu finden und zudem vollständig funktionsfähig sein. Sogenannte Arbeitsscheinwerfer und Positionsleuchten sind für Pkws vorgeschrieben; an größeren Kraftfahrzeugen sind diese aber nicht zulässig. Eine defekte Fahrzeugbeleuchtung ist immer sofort ein Grund, eine Fachwerkstatt aufzusuchen und die betroffene Leuchte austauschen zu lassen. Sowohl für den Fahrer selbst als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer stellen defekte Leuchten ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, weswegen Verstöße auch mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
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