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Versand, Verladung und Transport von Gefahrgut

Was ist Gefahrgut?

Inhaltsverzeichnis:
Der Gefahrgutbeauftragte| ADR Zulassung | Kennzeichnungspflichten | Gefahrgutklassen

Gefahrgut sind in der Regel alle Stoffe, Gegenstände und Zubereitungen, die Eigenschaften aufweisen, von denen beim Transportvorgang Gefahren ausgehen können. Dies wird genau in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt.

In den Vorschriften heißt es unter anderem, dass Fahrer eine spezielle Erlaubnis zum Transport von Gefahrgut benötigen. Diese Erlaubnis wird ADR-Schein, Gefahrgutführerschein oder auch ADR-Bescheinigung genannt. Der ADR-Schein kann durch die Teilnahme an mehrtägigen, speziellen Kursen und Seminaren mit nachfolgender Prüfung erworben werden. Nach fünf Jahren ist jeweils ein Auffrischungskurs erforderlich damit der ADR-Schein gültig bleibt. Liegt keine Bescheinigung vor, ist das Transportieren von Gefahrgut nur unter besonderen Einschränkungen und Vorschriften erlaubt. Zu den Rechtsvorschriften für Gefahrgut zählen insbesondere:

  • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – ADR
  • Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr -RID
  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG
  • Gefahrgutverordnung für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn und Binnenschiff – GGVSEB
  • ADR-Schein, Gefahrgutführerschein, ADR-Bescheinigung

Der Gefahrgutbeauftragte

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) fordert, dass Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen müssen. Der Gefahrgutbeauftragte muss eine gültige Schulungsbescheinigung vorweisen. Diese Schulungsbescheinigung wird in speziellen Kursen und Seminaren erworben.

Wann Gefahrguttransport erforderlich? ADR-Zulassung

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Gefahrgut – leicht enflammbar

Weitere Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Gefahrguttransport ist laut Rechtsnormen eine ADR-Zulassung, die für bestimmte Kraftfahrzeuge vorliegen muss. Dies gilt beispielsweise bei Fahrzeugen zum Transport von hohen Explosivstoffmengen oder Tanklastern. Diese Zulassung wird nur vergeben, wenn besondere technische Sicherheitsmerkmale vorliegen.

Ebenfalls ist eine Schutzausrüstung mitzuführen. Diese ist in den „Schriftlichen Weisungen“ detailliert festgelegt. Die Bestandteile sind abhängig vom transportierten Gefahrgut (dementsprechender Gefahrgutklasse). Die Ausrüstung dient zum Personenschutz und als Hilfsmittel für den Ernstfall. Treten derartige Stoffe aus oder kommt es zum Unfall mit Gefahrgut dienen sie zum Absichern der Unfallstelle und Beseitigen der freigewordenen Bestandteile.

Kennzeichnungspflichten für Gefahrguttransporte

Für den Transport von Gefahrgütern nach ADR gibt es zudem besondere Kennzeichnungspflichten, damit bei einem Unfall die Gefahr schnell und zutreffend erkannt wird und die Rettungskräfte, die für den Gefahrstoff passenden Maßnahmen ergreifen können. Zu diesen Kennzeichnungspflichten gehören insbesondere Gefahrzettel, Großzettel und Placards.

Gefahrzettel sind nach gesetzlich genauen Vorschriften an den Versandstücken der Gefahrgüter anzubringen. Sie haben die Form eines auf der Spitze stehenden Quadrats und geben mittels Piktogrammen und Zahlencodes Auskunft darüber, welche Art von Gefahrgut vorliegt. Diese Gefahrzettel weisen ein Format von 10×10 Zentimeter auf. Großzettel und Placards sind 25×25 oder 30×30 Zentimeter groß und geben ebenfalls Auskunft über die mögliche Gefahr und der Zusammensetzung der Ladung. Sie dienen der Kennzeichnung von Containern, Lkw, Tank-Lkw und Aufsetztanks. Form, Farbe und Kennzeichnung gleichen der von Gefahrzetteln.

An den Fahrzeugen sind bei kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten zusätzlich Warntafeln anzubringen. Auch für diese Warntafeln gibt es genaue Regelungen über Größe, Position der Anbringung und ähnliches. Diese Tafeln sind im Allgemeinen orange, rechteckig und 40×30 Zentimeter groß. Sie sind in zwei Varianten erhältlich. Die leere orangefarbene Tafel ohne Nummern kommt zum Einsatz, wenn mehrere Gefahrgüter gemeinsam transportiert werden, aber separat voneinander verpackt sind. Die jeweils unterschiedlichen Packstücke sind separat entsprechend der Risiken gekennzeichnet. Bei der Tafel mit zwei übereinander platzierten Zahlencodes handelt es sich um Gefahrgut, das unverpackt befördert wird. Die Kennzeichnungspflicht folgt einem System nach Gefahrgutklassen. So kann sofort erkannt werden, um welche Art von Gefahrstoff es sich handelt.

Übersicht über Einteilung der Gefahrgutklassen nach ADR/ RID

Klasse Gefahrgut
1 Explosive Stoffe und Gegenstände
2 Gase
3 Entzündbare flüssige Stoffe
4 Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, organische Peroxide
6 Giftige Stoffe, Ansteckungsgefährdende Stoffe
7 Radioaktive Stoffe
8 Ätzende Stoffe
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

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Bildquelle: Oliver Moosdorf / pixelio.de J.Voges