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Privatisierungsverbot für Autobahnen:

Nachrichten | 24.04.2017 | | Politik und Recht, Verkehr | Thema: , ,

Wie „Spiegel“ unter Berufung auf Angaben der Behörde vor wenigen Tagen berichtete, sprach sich der Bundesgerichtshof für ein erweitertes Privatisierungsverbot für Autobahnen aus. Unter anderem sollen private Tochterunternehmen von staatlichen Autobahngesellschaften durch das Verbot künftig keine Strecken mehr verkaufen können. Der Bundesgerichtshof soll außerdem gegen das Ausweiten von ÖPP-Projekten sein.

Die Pläne, das Autobahnnetz neu zu organisieren sowie ÖPP-Projekte wurden vom Rechnungshof bereits mehrfach kritisiert. Im Rahmen der sogenannten ÖPP-Projekte werden Fernstraßen von privaten Unternehmen gebaut beziehungsweise saniert und die Betriebe können anschließend Lkw-Maut kassieren oder in anderer Weise von einer derartigen Partnerschaft profitieren. Laut Rechnungshof für den Staat ein schlechtes Geschäft, weshalb derartige Kooperationen auf Strecken bis 100 Kilometer begrenzt werden sollen. Ganze Teilnetze funktional zu privatisieren sei dem Rechnungshof zufolge generell auszuschließen. Über das Grundgesetz soll der Autobahnverkauf beziehungsweise der Verkauf von Anteilen an Autobahngesellschaften verboten werden.
Privatisierungsverbot für Autobahnen
Der Beschluss zur Neuregelung für Autobahnen soll im Mai durch den Bundestag erfolgen. Anschließend liegen Bau und Betrieb von rund 13.000 Kilometern Autobahn nicht mehr im Verantwortungsbereich der Länder, die bislang im Auftrag und mit den finanziellen Mitteln des Bundes agierten, sondern in den Händen einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes mit privatrechtlicher Organisation. Diese soll zudem den Betrieb von circa 2.300 Kilometer Bundesstraße übernehmen. Weiterhin zuständig bleiben die Länder aber für die übrigen rund 33.000 Kilometer Bundesstraße.

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Quelle: Pressemitteilung/ Bild: pixabay

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