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Infrastrukturgesellschaft Verkehr: Ausgestaltung veranlasst Verbände zur Positionierung

Nachrichten | 18.09.2017 | | Politik und Recht | Thema: , , ,

Obwohl das Grundgesetz bereits angepasst wurde, steht die detaillierte Ausgestaltung der zukünftigen Infrastrukturgesellschaft nicht. Erst die nächste Bundesregierung wird darüber entscheiden. Die Verbände nehmen dementsprechend Position ein. Uneinigkeit besteht besonders hinsichtlich Lang-Lkw und Maut.

Die schrittweise und konsequente Etablierung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr bis 2020 ist Ziel des Deutschen Verkehrsforums (DVF). Dies solle im Konsens zwischen Bund und Ländern erfolgen. Laut DVF muss die Infrastrukturgesellschaft „privatwirtschaftlich aufgestellt sein, aber ebenso wie das Bundesfernstraßennetz unter Kontrolle und im Eigentum des Bundes verbleiben“. Allerdings dürften weder eine Zusatzbelastung für Steuerzahler noch versteckte Überschuldung beim Bund Folgen dessen sein. Die Rahmenbedingungen seien entsprechend auszugestalten.

Für eine feste Verankerung des Ausschlusses von Privatisierungsmöglichkeiten spricht sich auch der ADAC aus. Ähnlich die Ansichten des Hauptverbands Deutscher Bauindustrie. Dieser fordert, „die politische Kontrolle und rechtliche Aufsicht durch eine Teilung zwischen politischer Prioritätensetzung durch den Bundestag und Kontrolle der Geschäftstätigkeit durch die Bundesverwaltung sicherzustellen“. Ein Systemkollaps während des Systemwechsels müsse durch die sinnvolle Gestaltung des Übergangsprozesses verhindert werden. Die SPD betont, dass es ausgeschlossen sei, dass Infrastrukturgesellschaft Verkehr und Straßeninfrastruktur privatisiert werden. Es sei jedoch denkbar, dass im Straßenbau Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) zustande kommen. Voraussetzung sei ein, unter Beteiligung des Bundesrechnungshofes, transparenter Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Die AfD schließt ÖPP bei öffentlichen Infrastrukturprojekten aus. Laut Linke und Grünen gehört die Verkehrsinfrastruktur in öffentliches Eigentum. Im Wahlprogramm von FDP und CDU/CSU wurde das Thema nicht berücksichtigt.

Uneinigkeit bei LKW- und Pkw-Maut

Deutlich unterschiedliche Meinungen vertreten die Verbände zur Lkw-Maut. Echte Finanzierungskreisläufe der Verkehrsträger fordert Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Fiktive Kosten sollen nicht angelastet werden. Um dies zu realisieren, soll die Maut verschleißabhängig nach Achslasten, nicht nach Achszahl berechnet werden. Eine unbürokratische Förderung des Transportgewerbes strebt der Bundesverband gleichermaßen an, wie die rechtssichere Umsetzung von bereits gewährten Fördermaßnahmen. Vom BGL abgelehnt, werden eine Anlastung von Ausgaben für Erschließungsfunktionen der Bundesstraßen und eine höhere Maut auf Bundesstraßen gegenüber der Gebühren auf Autobahnen.

Eine Ausdehnung der Lkw-Maut auf Busse und Lastkraftwagen unter 7,5 Tonnen missbilligt der Verband der Automobilindustrie (VDA), erkennt jedoch die Chancen, die mit der Mautentwicklung einhergehen. Für leichte Nutzfahrzeuge eine Lkw-Maut zu verlangen, wird auch vom Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller abgewiesen. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) hingegen will die Lkw-Mautsätze erhöhen und auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen sowie Fernbusse auf allen Straßen einführen. Der Forderung in Bezug auf die Lkws stimmen die Grünen zu. Die Linke wiederum gibt dem Nabu hinsichtlich der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Straßen sowie der Erhöhung recht. Die AfD befürwortet eine Maut-Novellierung: „Die LKW-Maut muss nach tatsächlicher Fahrbahnbelastung durch schwere Achslasten erhoben werden, dabei ist pro Fahrzeug die Anzahl der Achsen und deren Achslast zu erfassen.“ Die SPD strebt die Ausweitung der Lkw-Maut für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf sämtliche Bundesstraßen an. Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einem Gewicht unter dieser Gewichtsklasse will die SPD jedoch nicht, weil dies in erster Linie eine Belastung von Handwerksbetrieben zur Folge hätte. CDU und CSU sowie FDP erwähnen das Thema Maut in ihren Programmen nicht.

Ebenfalls spannend wird es bei der umstrittenen Pkw-Maut. Ob nach der Bundestagswahl die Einführung auf Autobahnen und Bundesfernstraßen entschieden wird und wann, bleibt abzuwarten. Während der Nabu eine intelligente Pkw-Maut auf sämtlichen Straßen, welche abhängig von Emissionen und Fahrleitung berechnet wird, gutheißt, verlangt der VDA eine Überprüfung der Sinnhaftigkeit der Pkw-Maut. Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) ist gegen eine Maut für Fernbusse und Pkw. In Zurückhaltung üben sich ADAC und Mitglieder der aktuellen Regierungskoalition. Der ADAC fordert lediglich den Ausschluss von zusätzlichen Verbraucherbelastungen durch die Pkw-Vignette. Union und SPD lassen die Pkw-Maut in ihren Wahlprogrammen außen vor.

Klar Stellung bezieht die FDP: „Berechnungen und Prognosen zeigen, dass die von der Großen Koalition beschlossene PKW-Maut in keinem Verhältnis steht. Voraussichtlich übersteigen die Verwaltungskosten sogar die Einnahmen. Deshalb lehnen wir die PKW-Maut ab.“ Dem schließen sich Grüne, Linke und AfD an.

Lang-Lkw in der Diskussion

Nicht weniger Diskussionsstoff liefern Lang-Lkw. Im Rahmen der Klageeinreichung im April für BUND, Deutsche Umwelthilfe und den Verbänden Allianz pro Schiene vor dem Verwaltungsgericht, erklärte Rechtsanwalt Remo Klinger: „Die Regelzulassung für Lang-LKW verstößt offenkundig gegen die Richtlinie 96/53 (EG), die Höchstabmessungen für LKW festlegt.“ Ob nach acht Monaten Regelbetrieb und fünf Jahren Feldversuch eine Entscheidung fällt, bleibt unklar.
Der VDA zählt zu den Befürwortern und will die Lang-Lkw grenzüberschreitend zum Einsatz sowie den Ausbau des Regelbetriebs voranbringen. Die Fahrzeuge seien absolut unauffällig, sicher und keine Bahn-Konkurrenz. Im Zusammenhang der bedarfsgerechten Streckennetzerweiterung betont der VDA: „Auch weiterhin gilt es, dabei die Faktoren Sicherheit, Nicht-Kannibalisierung des Schienengüterverkehrs und Integration in das Gesamt-verkehrs¬system zu beachten.“
Unter den Parteien bekennt sich lediglich die FDP zur Lang-Lkw-Zulassung, vorausgesetzt die Strecke sie baulich geeignet. Klarer Gegner der sogenannten „Gigaliner“ sind die Grünen. Die Linke gehen sogar einen Schritt weiter und lehnen „staatlich geförderte Projekte zur Erprobung und Einführung von Oberleitungen für Hybrid-LKW mit Stromabnehmern auf Autobahnen und elektronischen Deichseln für Kolonnenfahrten von LKW und anderen Nutzfahrzeugen“ ab. Auch diese Thematik bleibt bei der derzeitigen Regierungskoalition unerwähnt. Gleiches gilt für die AfD.

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