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| | Mietfahrer und Scheinselbständigkeit |
Angesichts des Kostendrucks und dem vielerorts beklagten Fahrermangel macht sich die Problematik des selbstständigen Mietfahrers vermehrt bemerkbar.
Fast täglich berichten die Medien über schwere Lkw Unfälle, weil die Fahrer sehr wahrscheinlich ihre Fahrzeiten überzogen haben. Lkw Fahrer berichten häufig, dass sie inzwischen zu Dumpinglöhnen arbeiten. Die Arbeitszeiten von Lkw Fahrern sind zwar laut Arbeitsgesetz streng geregelt und werden auch regelmäßig mit Hilfe der Tachoscheiben von der Polizei kontrolliert, parallel dazu steigt aber der Kostendruck der Spediteure. Aber auch die EU-Erweiterung hat für die Logistikbranche einige schwerwiegende Veränderungen gebracht. Im immer größerem Maß werden Güter in der EU transportiert. Einerseits bedeutet das erhöhte Volumen in der Logistikbranche eine große Chance auf Wachstum, andererseits kommen die Billiganbieter aus den neuen EU-Staaten und drücken die Kosten bis auf Dumpingniveau. Kritik wird laut in unserem Land, dass viele Kunden die Waren aus aller Herren Länder, immer billiger und jederzeit im Supermarkt, zur Verfügung haben möchten, was zwangsläufig damit verbunden ist, dass Lkw Fahrer oftmals mehr als 60 Stunden die Woche arbeiten. Gleichzeitig stagnieren die Kosten für die Lkw Branche, so dass sich so mancher Spediteur die Frage stellt, ob er das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, nicht durch einen selbständigen Fahrer ersetzen soll?
Der Trend der Zeit ersetzt heute immer mehr Angestellte durch Mietfahrer oder Subunternehmer, die auf eigene Kosten arbeiten. Einen selbständigen Fahrer könnte man auch als Wanderarbeiter ohne jegliche Rechte bezeichnen. Im Krankheitsfall bekommt er keine Lohnfortzahlung, einen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat er selbstverständlich nicht und für die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, muss er ganz allein aufkommen. Um überhaupt noch profitabel zu arbeiten, nehmen Mietfahrer oftmals mehr als nur eine Tour an, um überhaupt auf einen Gewinn zu kommen. Dabei ist es keine Seltenheit, dass sich an einem Arbeitstag 20 Stunden und mehr ergeben. Das Risiko eines Unfalls steigt unter diesen Situationen dramatisch an. Aber die Angst, die laufend anfallenden Kosten nicht bezahlen zu können, oder die Frage, was tun, wenn es keine Aufträge gibt, zwingt die Mietfahrer immer wieder in prekäre Situationen.
Der Gesetzgeber hat sich ebenfalls mit dieser Problematik beschäftigt und hat beschlossen, dass Lkw Fahrer nur dann als Mietfahrer arbeiten dürfen, wenn sie kurzzeitig als Krankheits- oder Urlaubsvertretung einspringen. Die klare Ansage des Gesetzgebers lautet außerdem: Selbstständige Fahrer, die ohne eigenes Fahrzeug über einen längeren Zeitraum hinweg für einen Auftraggeber fahren, gelten als scheinselbstständig. Selbständige Fahrer mit eigenem Fahrzeug sind Transportunternehmer und von dieser Problematik nicht betroffen. Wer sich nun fragt, ja was sind denn jetzt eigentlich die genauen Kriterien, die einen Mietfahrer oder Scheinselbständigkeit definieren? Die Frage lässt sich nicht so leicht beantworten, denn hier wird bei rechtlichen Problemen von Fall zu Fall entschieden. Ein Mietfahrer hat immer ein offizielles Gewerbe und damit verbunden auch eine Steuernummer. Transportunternehmen, Spediteure aber auch andere Kunden, können seine Dienste in Anspruch nehmen, wenn beispielsweise ein ausgefallener Fahrer ersetzt werden muss. Der Gesetzgeber hat hier allerdings die Auflage gemacht, dass der Mietfahrer nur solange beschäftigt werden darf, bis der festangestellte Fahrer wieder zur Verfügung steht, oder bis ein Ersatzmann für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gefunden worden ist.
Missbrauch wird dann daraus, wenn ein Arbeitgeber Mietfahrer über Monate auf Rechnung beschäftigt und sich dadurch die Sozialabgaben spart.
Seit die Problematik des Mietfahrers wieder auf der Tagesordnung steht, ist der Stellenmarkt im Internet voll mit Angeboten und Rückfragen. Ganze Foren beschäftigen sich mit dem Für und Wider des scheinselbstständigen Berufskraftfahrers.
In vielen Fällen von Scheinselbstständigkeit wird der Arbeitnehmerstatus erst dann streitig, wenn man sich entschlossen hat, die Zusammenarbeit aufzukündigen. Falls tatsächlich ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, unterliegt die Beendigung des Vertrags den arbeitsrechtlichen Kündigungsbeschränkungen. Indem die Kontrollbehörden ihre Prüfungsroutine sehr oft maßlos vernachlässigen, gehen viele Arbeitgeber dieses Risiko gern ein. Der Grund, weshalb weder die Fahrer noch die Spediteure, Konsequenzen aus einer Scheinselbstständigkeit befürchten, sind die fehlenden Kontrollen. Laut Aussage der Branche finden derartige Kontrollen so gut wie nie statt. Dem Missbrauch sind also Tür und Tor geöffnet.
Was bleibt als Resümee zum Thema Mietfahrer?
Die Praxis spricht ganz klar gegen eine Selbstständigkeit. Auch wenn viele meinen, durch den Fahrerengpass und die Verlockung der Freiheit, ob und wann, man arbeitet, sollte sich jeder diesen Gedanken zweimal überlegen. Erliegt man den zunächst verlockenden Konditionen, kann sich das Ganze sehr schnell als unkalkulierbarer Boomerang entwickeln.
Unternehmer haben die Möglichkeit, sich bei der Clearingstelle der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ über alle Einzelheiten genau zu informieren. Dort kann gemeinsam mit Experten geklärt werden, ob tatsächlich eine Sozialversicherungspflicht besteht.
Wenn es bei Uneinigkeit der Parteien zu einem Rechtsstreit kommt, ist es für das Gericht oft sehr schwierig zu entscheiden, ob die Elemente der Selbstständigkeit gegeben sind oder eher die Argumente einer nichtselbstständigen Arbeit überwiegen.
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