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Gefahrgut

Gefahrgut sind in der Regel alle Stoffe, die Eigenschaften aufweisen, von denen beim Transportvorgang Gefahren ausgehen können.

Dies wird genau in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt. Dazu zählen insbesondere:

- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - ADR

- Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr -RID

- Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV

- Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG,

- Gefahrgutverordnung für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn und Binnenschiff – GGVSEB

ADR-Schein, Gefahrgutführerschein, ADR-Bescheinigung

In o.g. Vorschriften wird u.a. geregelt, dass Fahrer eine spezielle Erlaubnis zum Transport von Gefahrgut benötigen. Diese Erlaubnis wird ADR-Schein, Gefahrgutführerschein oder auch ADR-Bescheinigung genannt. Der ADR-Schein kann durch die Teilnahme an mehrtägigen, speziellen Kursen und Seminaren mit nachfolgender Prüfung erworben werden. Nach 5 Jahren ist jeweils ein Auffrischungskurs erforderlich damit der ADR-Schein weiterhin gültig bleibt.

Gefahrgutbeauftragte

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) fordert, dass  Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen müssen. Der Gefahrgutbeauftragte muss eine gültige Schulungsbescheinigung vorweisen können. Diese Schulungsbescheinigung kann in speziellen Kursen und Seminaren erworben werden.

Kennzeichnungspflichten

 Für den Transport von Gefahrgütern gibt’s es zudem noch besondere Kennzeichnungspflichten damit bei einem Unfall die Gefahr schnell und zutreffend erkannt wird und damit die Rettungskräfte die für den Gefahrstoff passenden Maßnahmen ergreifen können.

 Zu diesen Kennzeichnungspflichten gehören insbesondere:

Gefahrzettel, Großzettel, Placards

Die Gefahrzettel sind nach gesetzlich genauen Vorschriften an den Versandstücken und Tanks der Gefahrgüter anzubringen. Sie haben die Form eines auf der Spitze stehenden Quadrats und geben mittels Piktogrammen und eines Zahlencodes Auskunft darüber, welche Art von Gefahrgut vorliegt.

Warntafeln

 An den Fahrzeugen sind bei kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten zusätzlich noch Warntafeln anzubringen. Auch für diese Warntafeln gibt es genaue Regelungen über Größe, Ort der Anbringung usw.

 Die Kennzeichnungspflicht folgt einem System nach Gefahrgutklassen. So kann sofort erkannt werden um welche Art von Gefahrstoff es sich handelt.

Übersicht über Einteilung der Gefahrgutklassen nach ADR/ RID

Klasse 1  Explosive Stoffe und Gegenstände

Klasse 2  Gase

Klasse 3  Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse 4  Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Klasse 5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, organische Peroxide

Klasse 6 Giftige Stoffe,  Ansteckungsgefährdende Stoffe

Klasse 7 Radioaktive Stoffe

Klasse 8 Ätzende Stoffe

Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

 

Fachzeitschriften/Onlineauftritte:

http://www.gefahrgut.de/

http://www.der-gefahrgut-beauftragte.de/

 

Schulungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte:

http://www.adr-info.de/

 

alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität