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Der Führerschein oder auch Fahrerlaubnis genannt ist ein Dokument,
mit dem der Inhaber nachweisen kann, dass er zur Führung eines
bestimmten Fahrzeugs fähig und berechtigt ist.
Diese Befähigung wird durch die Ausbildung in Fahrschulen
sichergestellt. Dazu werden in theoretischen und praktischen
Schulungsstunden den Führerscheinbewerbern die nötigen Kenntnisse
zur Führung des jeweiligen Kraftfahrzeugs vermittelt.
Im theoretischen Unterricht werden vor allem die Verkehrsregeln,
Verhalten im Straßenverkehr und verkehrsrechtliche Belange
gelehrt. Die erworbenen Kenntnisse des theoretischen Unterrichts
müssen durch die Führerschein-Theorieprüfung nachgewiesen werden.
Der praktische Ausbildungsabschnitt umfasst Fahrstunden mit dem
jeweiligen Fahrzeug (z. B. Auto, Motorrad, LKW). Um den
Fahrschüler bereits während der Ausbildung mit verschiedenen
Situationen vertraut zu machen, sind bei den praktischen
Fahrstunden auch sog. Sonderfahrten vorgeschrieben. Dies sind z.B.
Nachtfahrten, Autobahnfahrten und Überlandfahrten.
Auch der praktische Ausbildungserfolg muss im Rahmen einer
praktischen Fahrprüfung nachgewiesen werden.
EU-Führerscheinklassen
Mit der Einführung des einheitlichen EU-Führerscheins wurden auch
die bestehenden Führerschein-Klassen europaweit vereinheitlicht
und neu benannt.
Grundsätzlich wurden die alten Führerscheinklassen mit Zahlen
eingeteilt (Führerschein-Klassen 1, 2, 3 usw.) nun werden
europaweit Buchstaben verwendet um die Art des Führerscheins zu
klassifizieren.
Zweirad/Motorrad-Klassen
Führerscheinklasse: Mofa
Dieser Führerschein kann bereits mit 15 Jahren erworben werden
berechtigt zum Führen von Mofas mit max. 25 km/h.
Führerscheinklasse: M
Klasse M ist für das Führen von Kleinkrafträdern mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h vorgesehen. Mindestalter 16
Jahre.
Führerscheinklasse: A1
Dieser Führerschein ermächtigt zum Führen eines Leichtkraftrads,
also eines Motorrads mit max. 125 ccm Hubraum. Obwohl man diesen
Führerschein bereits mit 16 Jahren machen kann, darf man bis zum
Alter von 18 Jahren nur Leichtkrafträder mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h führen.
Führerscheinklasse: A beschränkt
Der Führerschein „A beschränkt“ erlaubt es mittelschwere
Krafträder mit bis zu 25 kW Leistung zu fahren und kann ab 18
Jahren erworben werden.
Führerscheinklasse: A unbeschränkt
Bei schweren Motorrädern mit über 25 kW Motorleistung wird der
Führerschein „A unbeschränkt“ benötigt. Dieser wird erst ab dem
25. Lebensjahr ausgestellt wobei gleichzeitig die Fahrerlaubnis „A
beschränkt“ für mindestens 2 Jahre bestehen musste.
Pkw-Klassen
Führerscheinklasse: B
Die EU-Führerscheinklasse B entspricht im wesentlichen dem alten
Führerschein der Klasse 3. Damit ist man berechtigt Kraftfahrzeuge
bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und Anhängern mit
bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht zu führen. Der Führerschein
B kann i. d. R. ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Führerscheinklasse: BE
Um schwerere Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg mit einem Kraftfahrzeug ziehen zu dürfen, benötigt man
nach der neuen Verordnung den Führerschein BE für Anhänger. Das
Mindestalter dafür beträgt ebenfalls 18 Jahre.
Lkw-Klassen
Führerscheinklasse: C1
Der Führerschein C1 ist für leichtere LKW mit einem zul.
Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis 7,5 t erforderlich. Dabei ist
es auch erlaubt Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiges
Gesamtgewicht nachzuziehen.
Führerscheinklasse: C1E
Die Klasse C1E erlaubt das lenken von leichteren Lastzügen mit
einem Gesamtgewicht von 3,5 t bis 7,5 t in Verbindung mit
Anhängern von mehr als 750 kg Gewicht.
Führerscheinklasse: C
Für schwerere LKW wird der Führerschein Klasse C benötigt. Damit
darf man alle LKW über 3,5 t fahren, wobei es nach oben keine
weitere Gewichtsbegrenzung mehr gibt. Die Fahrerlaubnis gilt auch
für Anhänger mit einem Gewicht bis 750 kg.
Führerscheinklasse: CE
Der EU-Führerschein der Klasse CE ist für schwere LKW mit
schwereren Anhängern vorgesehen. Er gilt somit für LKW über 3,5 t
auch in Verbindung mit einem schweren Anhänger von mehr als 750 kg
zul. Gesamtmasse.
Hinweis: Das Mindestalter für den Erwerb von LKW–Führerscheinen
(alle C-Klassen) beträgt 18 Jahre, für Fahrer im gewerblichen
Güterverkehr nach EU-Sozialvorschriften, muss der Fahrer jedoch
mindestens 21 Jahre alt sein, wenn die zulässige Gesamtmasse über
7,5 t liegt.
Für besondere Zwecke sind Sonderfahrerlaubnisse erforderlich.
Dazu gehören z.B. Gefahrgutbeförderung und Personenbeförderung.
Bus-Klassen
Führerscheinklasse: D1
Mit dem Busführerschein D1 darf ein Bus mit mehr als 8
Fahrgastplätzen, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen gefahren
werden. Ein Anhänger mit bis zu 750 kg zul. Gesamtmasse ist dabei
erlaubt.
Führerscheinklasse: D1E
Der Führerschein D1E entspricht dem Führerschein D1, also 8 bis
maximal 16 Sitzplätze, erlaubt aber zusätzlich das nachziehen
eines Anhängers von über 750 kg.
Führerscheinklasse: D
Der Busführerschein D ist für Busse mit mehr als 16
Fahrgastplätzen erforderlich, wobei auch Anhänger bis 750 kg
zulässiges Gesamtgewicht erlaubt sind.
Führerscheinklasse: DE
Die EU-Führerscheinklasse DE ermächtigt zum Führen von Bussen mit
mehr als 16 Fahrgastplätzen und die Verwendung von Anhängern mit
über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Für alle Busführerscheine (D1, D1E, D, DE) beträgt das
Mindestalter 21 Jahre.
Klasse S, Dreiräder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
Die Führerscheinklasse S ist speziell für dreirädrige
Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge vorgesehen.
Die Fahrzeuge dürfen dabei bauartbedingt nicht schneller als 45
km/h sein. Bei den vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen z.B. Quads,
darf die Masse nicht über 350 kg liegen. Das Mindestalter für die
Klasse S ist 16 Jahre.
Klassen L und T, landwirtschaftliche Fahrzeuge und
Arbeitsmaschinen
Führerscheinklasse: L
Dieser Führerschein ist erforderlich für Traktoren und
landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h. Anhänger sind
erlaubt, wobei dann die max. Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h
begrenzt ist. Daneben gilt der Führerschein L auch für
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h (z.B.
Mähdrescher). Mindestalter 16 Jahre.
Führerscheinklasse: T
Um landwirtschaftliche Fahrzeuge (auch mit Anhängern) mit mehr als
32 km/h aber weniger als 60 km/h fahren zu dürfen, ist der
Führerschein der Klasse T nötig. Er gilt außerdem für
selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h.
Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt ebenfalls bei 16
Jahren. Unter 18 Jahren ist jedoch nur das Führen von Fahrzeugen
erlaubt, die bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h sind.
Ausländische Führerscheine
Da der EU-Führerschein prinzipiell in allen EU-Ländern gültig ist,
kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Führerschein auch im
Ausland erworben werden und ist dann auch in Deutschland gültig.
Dies hat zur Folge, dass in letzter Zeit, besonders von Personen
denen der Führerschein in Deutschland bereits entzogen worden ist,
der Führerschein in anderen EU-Ländern (häufig Tschechien)
erworben wird. Aufgrund der fehlenden Fahreignungsprüfung (MPU -
medizinisch-psychologische Untersuchung) wäre ein
Führerscheinerwerb in Deutschland oft nicht mehr möglich. Da in
anderen EU-Staaten wegen anderer gesetzlichen Regelungen teilweise
keine MPU erforderlich ist, bzw. die Tatsache des
Führerscheinentzugs ( z.B. wegen Alkohol) und der fehlenden
Fahreignungsprüfung einfach nicht bekannt ist, hat sich so eine
Umgehungsmöglichkeit des Führerscheinentzugs/ MPU in der
rechtlichen Grauzone entwickelt.
alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und
Aktualität
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