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Selbständig als Transportunternehmer

Transportunternehmen gründen

Inhaltsverzeichnis: Geschäftsidee | Folgen & Kosten | Gesetze | Geschäftsformen | Businessplan | Geschäftsmittel

Streit mit dem Chef, Ärger über zu niedrigen Lohn, Familienstress wegen der ungünstigen Arbeitszeiten, all das kann einem den Spaß am Job richtig vermiesen. Manch einer kommt aus Missmut über sein Arbeitsverhältnis auf die Idee, sich selbstständig zu machen. Doch das ist gar nicht so einfach. „Gesagt – getan“ ist in diesem Falle fehl am Platz, denn der selbstständige Transportunternehmer sollte einiges bedacht, kalkuliert und nachgelesen haben.

Die Geschäftsidee

Das Wichtigste ist natürlich die Geschäftsidee. Es gibt unterschiedliche Dinge zu transportieren. Wer sich in diesem Bereich selbstständig machen möchte, sollte daher zuerst ein Transportgut finden, für das ein Bedarf vorhanden ist. Wenn es bereits drei Weinlieferanten im näheren Umkreis gibt, so erübrigt sich ein Vierter. Die Geschäftsidee sollte möglichst einmalig sein, um einen großen Kundenstamm zu ziehen. Hierfür ist eine genaue Recherche unerlässlich. Wenn eine kluge Idee geboren wurde, sollte eruiert werden, ob die Vorteile der eigenen Selbstständigkeit die Nachteile wirklich überwiegen.

Folgen und Kosten der Selbstständigkeit

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Der selbständige Transportunternehmer

Gerade die ungünstigen Arbeitszeiten, über die sich der Lohnempfänger ärgerte, wird der Selbstständige ebenfalls in Kauf nehmen müssen. Eventuell werden noch mehr Arbeitsstunden nötig sein und bei anfänglich schlechter Auftragslage der Gewinn niedriger sein, als erwartet. Statt des Streits mit dem Chef, muss der selbstständige Transportunternehmer nun die eigenen Mitarbeiter bei Laune halten. Er ist also weder vor Stress gefeit, noch darf er mit kürzerer Arbeitszeit und höherem Einkommen rechnen. Im Gegenteil, er wird anfänglich so manches Wochenende für die Erledigung der Büroarbeit nutzen und auch an Urlaub kann er im ersten Jahr kaum denken. Damit nicht alle Entbehrungen umsonst waren und die Selbstständigkeit ein Flopp wird, müssen vor Beginn die privaten und die Firmenkosten zusammengerechnet werden.

Die privaten Kosten
Wer alleine lebt, muss nur für sich selber sorgen, wer Familie hat, muss auch an Frau und Kinder denken. Das heißt, das neue Unternehmen muss die Miete tragen, das Essen und die Kleidung. Der Privatwagen und die Versicherungen müssen ebenfalls bezahlt werden können. Hinzu kommen die Altersvorsorge, eigene Hobbies, wie der Besuch im Fitnessstudio, die Hobbies der Ehefrau und die der Kinder. Doch das ist natürlich noch nicht alles, denn auch das Unternehmen selber wirft Kosten auf.

Die Kosten für den Transportunternehmer
Werden Arbeitnehmer eingestellt, muss der Arbeitgeber seinen Sozialversicherungsanteil zur Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung der Mitarbeiter übernehmen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden, um bei Personenschäden oder Sachschäden gedeckt zu sein. Das Transportgut muss versichert werden und ein Jahresbeitrag zur Berufsgenossenschaft ist ebenfalls fällig. Eventuell muss Lagerraum gemietet werden und auch der Fuhrpark ist instandzuhalten. Wenn alle Kosten, die das neue Unternehmen decken muss genau kalkuliert sind, sollte sich der Neuunternehmer über die einschlägige Rechtslage informieren.

Gesetze und Grundlagen

Der Transportunternehmer ist an verschiedene Gesetze und Verordnungen gebunden. Im Handelsgesetzbuch ist das Transportrecht in vielen Fragen relevant. Außerdem sind die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr und das Güterkraftverkehrsgesetz nicht unwichtig. Weil aber nicht jeder dazu geschaffen ist, einen Gesetzestext zu lesen und zu interpretieren, ist es sinnvoll sich bei der IHK Auskunft und Rat zu holen. Selbstverständlich muss auch die eigene Berufsqualifikation zur Selbstständigkeit ausreichend sein. Eventuell müssen Lehrgänge besucht werden und Zusatzscheine erworben werden. Wenn auch die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, geht es an die Unternehmensgründung. Dazu muss die Geschäftsform festgelegt werden.

Die Geschäftsformen und ihre Anmeldung

Es macht einen großen Unterschied, ob das Transportunternehmen als Einzelunternehmen/Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft auftritt. Weil es bei beiden Gesellschaftsformen außerdem verschiedene Varianten gibt, sollte sich der Firmengründer von einem Steuerfachmann beraten lassen, welche Geschäftsform für sein Vorhaben am geeignetsten ist. Die anschließende Anmeldung des Transportunternehmens wird entweder dem Steuerberater überlassen, oder findet beim Gewerbeamt statt. Finanzamt, Industrie- und Handleskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft werden vom Gewerbeamt benachrichtigt und senden daraufhin ihre Anmeldeformulare zu. Eventuell ist außerdem eine Beförderungserlaubnis der Verkehrsbehörde notwendig. Weil die wenigsten Neuunternehmer ihre Selbstständigkeit aus eigener Tasche finanzieren können, ist ein Kredit erforderlich, um den sich der Transportunternehmer in spe rechtzeitig vor der Anmeldung kümmern sollte. Um einen Geldgeber von der eigenen Geschäftsidee und ihrem Gelingen zu überzeugen, wird ein Businessplan erstellt.

Der Businessplan für Transportunternehmer

Der Businessplan dient einerseits dazu dem Kreditgeber die Idee schmackhaft zu machen und den genauen Plan zur Durchführung zu erläutern. Andererseits hilft er aber auch dem Unternehmer selber, seine Idee zu reflektieren. Im Businessplan wird die Geschäftsidee genau erläutert. Es wird dargelegt, welcher Kundenstamm auf welche Weise gewonnen werden soll. Es wird erklärt, warum mit einer gewissen Menge von Aufträgen gerechnet werden kann und es wird dargelegt, wie sich die Ausgaben der Anfangszeit amortisieren sollen. Die eigenen Erfahrungen werden ebenso aufgeführt, wie die Risiken, die mit dem Unternehmen verbunden sind. Selbstverständlich werden der Kapitalbedarf erfasst und das zu erwartende Umsatzvolumen. Wenn mithilfe des Businessplans ein Geldgeber (Bank, Versicherung, Teilhaber, privater Kreditgeber) gefunden wurde, muss sich um die Ausrüstung, das Personal und die Räumlichkeiten gekümmert werden.

Transportmittel, Raum und Personal:

Ob ein Lagerraum gemietet werden muss, hängt ebenso von der Art des Unternehmens ab, wie das Anwerben von Mitarbeitern. Das Lager sollte dem Produkt entsprechend nicht zu groß oder zu klein gewählt werden. Eventuell müssen auch hier wieder spezielle Vorschriften (z.B. Kühlhaus) beachtet werden. Beim Aussuchen der Mitarbeiter ist es von Vorteil auf Bekannte zurückzugreifen, die eventuell sogar einen kleinen Kundenstamm mitbringen. Der/die LKWs können gekauft oder geleast werden. Wer sich in der unsicheren Anfangszeit nicht auf einen langen Leasing- oder gar Kaufvertrag festlegen will, mietet den Lastkraftwagen.

Zusatztipp:
Jeder, der sich zur Unternehmensgründung entschlossen hat, sollte langfristig daraufhinarbeiten und versuchen sich seine Kunden schon in der Vorbereitungsphase zu ziehen. Und bei all dem Stress, den der Einstieg in die Selbstständigkeit als Transportunternehmer mit sich bringt, ist es wichtig, den Kunden, wie auch den Geldgebern gegenüber das Lächeln nie zu vergessen und Zuversicht auszustrahlen.

Natürlich ist das Themengebiet Selbständigkeit in der Transportbranche viel komplexer und kann auf keiner Webseite in allen Facetten abgebildet werden. Wir können mit dieser Seite auch nur einen schnellen Überblick bieten und raten jedem vor dem Schritt in die Selbständigkeit sich ausführlich von Behörden, Verbänden und Rechtsanwälten beraten zu lassen.

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J.Voges