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Rechtsstreit um den Ausbau der Autobahn 44 08.06.10

Leipzig/Bochum (ddp-nrw). Im Rechtsstreit um den Ausbau der Autobahn 44 in Bochum fällt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch (9. Juni, 9.30 Uhr) eine Entscheidung. Anlass des Richterspruchs sind mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Verkehrsstraße. Der beklagte Abschnitt der A 44 stellt die Verbindung zwischen dem Autobahnkreuz Bochum/Witten und dem Außenring der Stadt Bochum her. Diese neue Verbindung - die sogenannte Querspange - ist Teil der «Bochumer Lösung», die zwei weitere Ausbaumaßnahmen im Raum Bochum/Essen vorsieht und eine neue West-Ost-Verbindung im südlichen Ruhrgebiet schaffen und die A 40 entlasten soll. Als bekanntester Verfechter der Verbindung gilt der frühere NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement. Die 13 Kläger sind unter anderem Eigentümer von Grundstücken im beziehungsweise nahe dem Trassenbereich. Sie machen geltend, dass sie durch den Bau des Autobahnabschnitts unzumutbaren Lärm- und Schadstoffeinwirkungen ausgesetzt seien. Zudem werde ein historisches Rittergut durch die Trassenverlegung und den Verkehr in seiner wirtschaftlichen Existenz als Veranstaltungsort gefährdet.  
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