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| Rechtsstreit um den Ausbau der Autobahn 44 |
08.06.10 |
Leipzig/Bochum (ddp-nrw). Im Rechtsstreit um den Ausbau der
Autobahn 44 in Bochum fällt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
am Mittwoch (9. Juni, 9.30 Uhr) eine Entscheidung. Anlass des
Richterspruchs sind mehrere Klagen gegen den
Planfeststellungsbeschluss der Verkehrsstraße.
Der beklagte Abschnitt der A 44 stellt die Verbindung zwischen dem
Autobahnkreuz Bochum/Witten und dem Außenring der Stadt Bochum her.
Diese neue Verbindung - die sogenannte Querspange - ist Teil der
«Bochumer Lösung», die zwei weitere Ausbaumaßnahmen im Raum
Bochum/Essen vorsieht und eine neue West-Ost-Verbindung im südlichen
Ruhrgebiet schaffen und die A 40 entlasten soll. Als bekanntester
Verfechter der Verbindung gilt der frühere NRW-Ministerpräsident
Wolfgang Clement.
Die 13 Kläger sind unter anderem Eigentümer von Grundstücken im
beziehungsweise nahe dem Trassenbereich. Sie machen geltend, dass sie
durch den Bau des Autobahnabschnitts unzumutbaren Lärm- und
Schadstoffeinwirkungen ausgesetzt seien. Zudem werde ein historisches
Rittergut durch die Trassenverlegung und den Verkehr in seiner
wirtschaftlichen Existenz als Veranstaltungsort gefährdet. |
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