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| Bußgeldverfahren gegen sieben Flüssiggas-Unternehmen |
06.06.10 |
Düsseldorf (ddp.djn). Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf
verhandelt ab Montag (7. Juni, 10.00 Uhr) in einem Bußgeldverfahren
gegen sieben Flüssiggas-Unternehmen. Das teilte ein Justizsprecher
mit.
Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2007 gegen die
marktführenden Flüssiggas-Unternehmen und ein von ihnen betriebenes
Transportunternehmen Geldbußen in Höhe von rund 250 Millionen Euro
verhängt. Insgesamt zehn Unternehmen halten jedoch die verhängten
Bußgelder für nicht gerechtfertigt und haben daher Einspruch
eingelegt.
Zunächst wird den Angaben zufolge gegen sechs der Unternehmen und
das Transportunternehmen verhandelt, gegen die drei weiteren
Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Flüssiggas-Unternehmen sollen zwischen 1997 und 2005 für die
Produkte Tankgas und Flaschengas Kundenschutzvereinbarungen getroffen
und abgestimmt haben, sich nicht gegenseitig Haushalts- und
Gewerbekunden abzuwerben. Zur Kontrolle der Absprachen sollen sich
die Unternehmen über Kundenanfragen gegenseitig informiert haben. Auf
diese Weise soll rund die Hälfte des deutschen Flüssiggas-Marktes
kontrolliert und die Preise kartellbedingt um bis zu 100 Prozent
überhöht gewesen sein.
Für das Verfahren sind 22 Prozesstage vorgesehen. Ein Urteil wird
Ende September erwartet. |
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