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| Überarbeitetes EU-Formblatt |
09.01.10 |
Die EU-Kommission Ende Dezember 2009 ein überarbeitetes Formblatt veröffentlicht, welches die Einhaltung und Kontrolle der EU-Sozialvorschriften grenzüberschreitend gewährleisten soll. Das Formblatt dient dem Nachweis von Zeiten, für die der Fahrer keine Daten auf der Fahrerkarte nachweisen kann bzw. keine Schaublätter zur Verfügung stehen, um die Tätigkeiten der vorangegangenen 28 Tage zu belegen. Der Bundesverband der Transportunternhemer weist darauf hin, dass Fahrer ein Formblatt zwingend bei grenzüberschreitenden Transporten mitführen müssen. Es ist zudem maschinengeschrieben vom Unternehmen auszufüllen und vom Verantwortlichen wie vom Fahrer zu unterschreiben. Es ist noch unklar ab wann das "neue" Formblatt in den EU-Staaten eingeführt wird, so dass in der Übergangszeit auch noch das ältere Formular benutzt werden kann. Der BVT hat das neue Formblatt auf seiner Webseite www.bvtev.de unter Gewerbe/Recht/Gesetze zum Download abgestellt. Quelle: www.bvtev.de |
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